Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird teilweise verlängert: IHK bietet eine Hotline an
Die im März 2020 beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird teilweise bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Verlängerung gilt jedoch nur für den Insolvenzgrund der Überschuldung, nicht im Falle der Zahlungsunfähigkeit. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein aufmerksam. Nur Unternehmen, deren Schulden das vorhandene Vermögen übersteigen, dürfen den Insolvenz-Antrag noch bis zum …