Die im März 2020 beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird teilweise bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Verlängerung gilt jedoch nur für den Insolvenzgrund der Überschuldung, nicht im Falle der Zahlungsunfähigkeit. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein aufmerksam. Nur Unternehmen, deren Schulden das vorhandene Vermögen übersteigen, dürfen den Insolvenz-Antrag noch bis zum Jahresende aufschieben. Voraussetzung ist ferner, dass die Überschuldung eine Folge der Covid-19-Pandemie ist. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, müssen regulär Insolvenz anmelden.
Die IHK hat in Zusammenarbeit mit der Schuldnerhilfe Köln gGmbH eine Insolvenzhotline eingerichtet. Mitgliedsunternehmen der IHK Mittlerer Niederrhein erhalten eine kostenlose telefonische Erstberatung bei Fragen zur Insolvenz. Sollte danach ein umfassendes persönliches Beratungsgespräch, eine Sanierungs- oder Abwicklungsberatung beziehungsweise Hilfestellung beim Insolvenzantrag notwendig sein, berechnet die Schuldnerhilfe Köln gGmbH einen Kostenbeitrag von 95 Euro.