Der Covid-Lockdown im Frühjahr hat im Einzelhandel und in der Gastronomie zu erheblichen Umsatzeinbußen geführt. Im Sommer 2020 hat das Land NRW Landesmittel in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um betroffene Städte und Gemeinden zu unterstützen. Anfang Oktober hat die Stadt zur Stärkung der Innenstadtbereiche in Gladbach und Rheydt jeweils einen Zuwendungsantrag für das „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in NRW“ gestellt. Eine mündliche Zusage liegt bereits vor, der Förderbescheid wird bis Ende des Jahres erwartet.
Für das Zentrum Rheydt wurde eine Zuwendung von rund einer Millionen Euro beantragt (dazu kommt ein 10-prozentiger Eigenanteil in Höhe von rund 112.100 Euro), für das Zentrum Gladbach eine Zuwendung von 718.000 Euro (Eigenanteil rund 80.000 Euro). Da vom Fördergeber eine Priorisierung gefordert wurde, wird Rheydt favorisiert. Da die zweite Fördermaßnahme Soziale Stadt Rheydt bis 2021 ausläuft, schließt das Sofortprogramm die entstehende Lücke zumindest teilweise. „Die Corona-Pandemie hat eine Entwicklung rapide beschleunigt, die in vielen Städten und leider auch bei uns seit vielen Jahren zu beobachten ist. Die Karstadt-Schließung in Rheydt hat diese Entwicklung in Rheydt leider noch zugespitzt. Mit dieser öffentlichen Förderung haben wir wieder Handlungsmöglichkeiten“, so Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin.
Das Sofortprogramm ermöglicht die Anmietung von kleinteiligen, leerstehenden Ladenlokalen und Räumen für Gastronomie und Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die förderfähige Mietfläche beträgt maximal 300 Quadratmeter, förderfähig ist eine Anmietung in Höhe von 70 Prozent der Altmiete. Das Unterstützungspaket für Einzelhandelsgroßimmobilien fördert Machbarkeitsstudien, integrierte Handlungskonzepte und Gutachten zu einzelnen Fragestellungen. Des Weiteren werden ein Zentrenmanagement und ein Innenstadt-Verfügungsfonds unterstützt. Mit Infoveranstaltungen, Workshops und Einzelberatungen sollen ein Leerstand vermieden und Maßnahmen des Innenstadtmarketings gefördert werden. Projekte in Rheydt wie die „Schauzeit“ oder die Leerstandsplattform „Provisorium“ haben gezeigt, dass mit dieser Förderung Impulse für die Rheydter Innenstadt möglich sind.
Vorbereitet wurde der Antrag durch die Abteilung Stadterneuerung und Stadtentwicklung im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung zusammen mit der WFMG, den Quartiersmanagements Rheydt bzw. Gladbach und Westend und der MGMG. Die Umsetzung wird federführend durch die Abteilung Stadterneuerung und Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit der EWMG, der WFMG und vor allem externen Dienstleistern erbracht. Für die Antragsstellung war kein Gremienbeschluss notwendig, da der Fördergeber aufgrund der Kommunalwahlen auf die sehr eng gesetzte Zeitschiene reagiert hat. Der Rat der Stadt wird im Nachgang über den Förderantrag informiert.