IHK-Einzelhandelsausschuss beschäftigt sich mit der Zukunft der Innenstädte

Zu Beginn der jüngsten Sitzung des Einzelhandelsausschusses der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein zeichnete der Ausschussvorsitzende Rainer Höppner ein düsteres Bild: „Unsere Branche steht unter einem immensen wirtschaftlichen Druck. Das schlägt sich auch auf unsere Innenstädte nieder. Leerstehende Verkaufsflächen können nicht mehr gefüllt werden, und inwiefern Händler nach dem Ende der Insolvenzanzeigepflicht-Aussetzung aufgeben müssen, bleibt abzuwarten“, sagte er vor den Ausschussmitgliedern aus Krefeld, Mönchengladbach, dem Rhein-Kreis Neuss und dem Kreis Viersen. „Auf Politik und Verwaltung werden große Aufgaben zukommen. Wir müssen unsere Innenstädte neu denken.“

Welche Möglichkeiten es geben könnte, erläuterte Dr. Ulrich Schückhaus. Für den Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach (EWMG) und der Wirtschaftsförderung (WFMG) ist die Corona-Pandemie ein „Beschleuniger“ für Probleme, die es schon zuvor gegeben hat. „Die digitale Transformation war schon vor Corona ein Thema, jetzt ist der Druck erhöht. Der Kunde kauft online und vor Ort ein, deshalb muss der Einzelhandel hybrider werden.“ Darüber hinaus müssten Fachmarktzentren auf der grünen Wiese planungsrechtlich vermieden und 1A-Lagen kleiner werden, um dem jetzt schon sichtbaren Leerstand entgegenzutreten. „Großflächige Einzelhandelsflächen finden keine Nachnutzer mehr“, betonte Schückhaus. Entsprechend sinke der Wert von Handelsimmobilien. Das wiederum könnte aber auch eine Chance sein, weil durch niedrigere Mieten die Innenstädte für Gastronomen wieder interessant werden könnten. Und die benötige man in den 1A-Lagen dringend. „Wir müssen die Innenstädte managen, weil der Einzelhandel alleine nicht mehr die erforderliche Frequenz in die Innenstädte bringt. Deshalb müssten Aufenthaltsqualität geschaffen, Erlebnisse generiert, Dienstleistung, Gastronomie und Kultur in die 1A-Lagen geholt sowie Wohnraum geschaffen werden. Dies alles funktioniert aber nur in Zusammenarbeit mit den Besitzern der Immobilien – oder wenn die Stadt selbst in Besitz der jeweiligen Immobilie ist.“ Schückhaus plädierte deshalb für eine Vorkaufsrechtssatzung in den Innenstädten.

Derzeit würden verschiedene Objekte in Mönchengladbach, die in der Hand der Stadt sind, entwickelt. Dazu gehören unter anderem Immobilien an der oberen Hindenburgstraße, das bald zum Teil leerstehende Karstadt-Gebäude und das alte Bahnhofsgebäude in Rheydt. Darüber hinaus soll noch in diesem Jahr das Projekt „Fashion Micro Hub“ an der Hindenburgstraße umgesetzt werde. Dort werden Kunden online bestellte Waren nicht nur abholen, sondern gleich auch anprobieren können. Über einen digitalen Spiegel sollen sie sich dabei mit Bekannten austauschen können. Außerdem wird es eine kleine Gastronomie-Ecke geben. „Darüber hinaus werden derzeit Anträge für das ‚Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen‘ in der Verwaltung abgestimmt.“

In der anschließenden Diskussion waren sich die Ausschussmitglieder einig, dass die Einkaufszonen verdichtet werden müssen. „Eine Vorkaufsrechtssatzung für innerstädtische Immobilien könnte ein guter Hebel für eine nachhaltige Entwicklung unserer Innenstädte sein“, erklärte Höppner. „Beim Thema Innenstadt-Immobilien stehen wir auch mit dem IHK-Ausschuss für Immobilienwirtschaft in regem Austausch.“