Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt Leitungssportlerinnen und Leistungssportler darin, Trainingseinheiten, Wettkämpfe und die berufliche Ausbildung unter einen Hut zu bekommen. Das geht aus dem Konzept „Der Rhein-Kreis Neuss als leistungssportfreundlicher Ausbildungsbetrieb und Arbeitgeber“ hervor, das Landrat Hans-Jürgen Petrauschke gutgeheißen hat. Es soll der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vorgestellt werden.
„Wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Leistungssport-Karriere ist die Absicherung der beruflichen Laufbahn nach dem Sport“, so Petrauschke. Der Kreis sei als anerkannte nordrhein-westfälische Leistungssportregion mit seinen guten Rahmenbedingungen ein Aushängeschild im Land. „Mit unserem Angebot unterstützen wir die duale Karriere junger Talente, und wir bieten den Leistungssportlern die Möglichkeit, ihr Potenzial voll auszuschöpfen“, betont der Landrat.
Der Rhein-Kreis Neuss hatte 2018 mit der Staatskanzlei eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung der dualen Karriere für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler geschlossen. Diese Vereinbarung beinhaltet, die Ausbildung zum „Bachelor of Laws“ an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW individuell unter Berücksichtigung der sportlichen Karriere von drei auf maximal fünf Jahre zu strecken. Ziel ist es, im Bedarfsfall und in Abstimmung mit der Hochschule einen individuellen Studienverlaufsplan zu erstellen, der sowohl die Trainings- und Wettkampfzeiten als auch den erfolgreichen Ausbildungsabschluss berücksichtigt.
Über die bereits bestehende Kooperation hinaus sieht sich der Rhein-Kreis Neuss in der Verantwortung, Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern eine Option zu bieten, die Vereinbarung von Leistungssport und beruflicher Ausbildung zu ermöglichen. Dabei ist das Interessenspektrum der Athletinnen und Athleten ebenso divers wie ihre schulische Qualifikation. Die Zulassungsvoraussetzungen reichen vom Hauptschulabschluss bis hin zur allgemeinen Hochschulreife. Deswegen sollten die Erleichterungen für Leistungssportler um die bereits bestehenden Ausbildungsberufe des Kreises ergänzt werden.
Das Angebot des Kreises richtet sich an alle Bundeskaderathleten ab Nachwuchskader 2 und bezieht sich auf die Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der inneren Verwaltung. Die Palette reicht vom „Bachelor of Laws“ über den Verwaltungswirt, Fachinformatiker und Bauzeichner bis zum Vermessungstechniker oder Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste.
Eine Streckung der Ausbildungszeit von drei auf vier bis fünf Jahre ist an der Hochschule möglich und ein wesentlicher Bestandteil der Förderung, um berufliche Interessen mit den Anforderungen des Leistungssports bestmöglich zu vereinbaren. Eine ähnliche Kooperationsvereinbarung mit Berufsschulen und Studieninstituten wird angestrebt. Ebenso die Ermöglichung von Flexibilität bei der Erbringung von Klausurleistungen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem Leistungssport durchlaufen ein Auswahlverfahren und werden nach den Kriterien der Bestenauslese berücksichtigt. Durch Online-Bewerbungstests und individuell abgestimmte Vorstellungstermine kommt der Kreis den Sportlerinnen und Sportlern bei der Terminfindung entgegen, um Trainings- und Wettkampfzeiten nicht zu beeinträchtigen.
Leistungssportlern bietet sich beim Rhein-Kreis Neuss die Möglichkeit flexibler Arbeitszeitgestaltung in einem großzügigen täglichen Rahmen sowie durch ein Gleitzeitkonto mit einem Spielraum von minus 16 bis plus 32 Stunden. Für die Zeiträume der Wettkampfvorbereitung und der Teilnahme stehen kompetente Ansprechpartner in der Verwaltung für alle dienstlichen Themen und zur Nachbearbeitung von Studieninhalten auf Internet-Plattformen wie Zoom oder WebEx zur Verfügung.
Den Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern wird ermöglicht, den ihnen zustehenden Jahresurlaub so aufzuteilen, wie es einer bestmöglichen Koordination von Leistungssport und Berufsleben entspricht. Dies kann entweder in größeren Blöcken (zum Beispiel wochenweise) oder aber durch einzelne Tage erfolgen.
Außerdem ist der Kreis bestrebt, bei Bedarf eine großzügige Regelung für darüber hinaus gehende Freistellungen bei Fortzahlung der Besoldung zu ermöglichen, sofern es sich um Wettkampfteilnahmen im Zusammenhang mit Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften, internationalen Länderwettkämpfen und der dazugehörigen Vorbereitung auf Bundesebene sowie an Europapokal-Wettbewerben handelt.