Ab sofort nehmen die Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens Anträge im Rahmen eines zusätzlichen Förderaufrufs „Grüne Infrastruktur“ entgegen. Dabei geht es um Maßnahmen, die Grüne Infrastruktur erhalten, entwickeln und aufwerten. Heinen-Esser: „Grüne Infrastruktur sorgt für mehr Lebensqualität in Städten und Ballungsräumen, erhöht unser Wohlbefinden und ist gut für die urbane Artenvielfalt. Gerade zu Corona-Zeiten sind die Leistungen der Natur umso wichtiger für uns. Für den Förderaufruf zur Stärkung der Konjunktur durch Investitionen in grüne Infrastruktur stehen fünf Millionen Euro zur Verfügung. Um die Maßnahmen kurzfristig umzusetzen, gewähren wir eine Förderung von bis zu 100 Prozent.“
Die Förderung orientiert sich weitestgehend an den Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ des Umweltministeriums und legt den Schwerpunkt auf urbane Biodiversität und Naturerleben. Das Förderspektrum und der Kreis der möglichen Antragsteller sind dabei sehr breit. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind die Entsiegelung von Flächen zur ökologischen Aufwertung, das Anlegen naturnaher Wasserflächen und Feuchtbereiche und größerer Blühflächen aber auch „kleinere“ Einzelmaßnahmen wie das Anpflanzen von Bäumen. „Lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen, der grünen Infrastruktur und gleichzeitig der Konjunktur einen Schub zu geben“, sagt die Umweltministerin.
Bereits im November 2019 hatte die Landesregierung im Rahmen der Ruhr-Konferenz die Umsetzung der Projekte „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ und „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ zur Förderung der Grünen Infrastruktur beschlossen. Ziel ist es, landesweit ein durchgängiges Netz aus Grün- und Freiräumen zu schaffen.
Anträge können bis zum 14. Oktober 2020 gestellt und zusammen mit dem Förderaufruf und den Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ auf www.umwelt.nrw heruntergeladen werden.