Heute wurden auf der konstituierenden Sitzung des sogenannten Bund-Länder-Koordinierungsgremiums im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin erste konkrete Projekte zur Gestaltung des Strukturwandels in den Kohleregionen auf den Weg gebracht. Aufgabe des Gremiums ist es, unter anderem die konkrete Projektauswahl zwischen Bund und Ländern zu koordinieren. Übergreifendes Ziel ist dabei, den Strukturwandel in den Kohleregionen zu begleiten, damit der Kohleausstieg für die betroffenen Länder zur Chance wird und neue Arbeitsplätze entstehen. Für den Bund sind neben dem BMWi, welches den Vorsitz hat, die für den Strukturwandel zentralen Ressorts vertreten (BMF, BMI, BMAS, BMEL, BMVI, BMU, BMBF). Die Länder wurden von den Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien aus Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sowie dem Minister für Regionalentwicklung des Freistaates Sachsen vertreten.
Zu Beginn der heutigen konstituierenden Sitzung wurde die Bund-Länder-Vereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung präzisiert die gesetzlichen Vorgaben und legt genaue Verfahrensregeln für die Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes fest.
Hierzu sagte Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie): „Die Menschen erwarten, dass unsere intensiven Vorarbeiten in den Revieren sichtbar werden. Heute haben wir auch die formalen Voraussetzungen dafür geschaffen. Ab sofort können erste Projekte zum Nutzen der betroffenen Regionen umgesetzt werden. Bis 2038 wollen wir nicht nur die Folgen des Kohleausstiegs abmildern, sondern wir wollen zeigen, dass der Kohleausstieg eine Chance für Modernisierung und Wachstum sein kann. Das gemeinsame Treffen heute stimmt mich zuversichtlich, dass uns dies gelingen wird.“
Hierzu sagte Staatssekretär Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): „Die Zeit der Vorbereitung ist vorbei, jetzt starten wir durch – im Rheinischen Revier, das beim Kohleausstieg vorangeht, können jetzt konkrete Vorhaben begonnen werden. Wir stellen die Weichen für neue Wertschöpfung und moderne Arbeitsplätze mit Zukunft. Das Land und die Region haben in den letzten Monaten engagiert gearbeitet – gemeinsam mit dem Bund werden wir die Aufbruchsstimmung vor Ort nutzen, um das ‚Zukunftsrevier‘ zu gestalten.“
Hierzu sagte Staatsminister Thomas Schmidt (Sachsen): „Mit der abgeschlossenen Vereinbarung erhalten wir eine notwendige Grundlage, um nachhaltige Entwicklungen in den Revieren anzustoßen und den Menschen gute Perspektiven zu bieten. Ich bin der Bundesregierung dankbar, dass sie trotz dieses Krisenjahres Wort gehalten hat.
Wir werden in Sachsen einen großen Teil der Entscheidung darüber, welche Projekte unterstützt werden, in die Hände der Regionen legen. Die Menschen vor Ort wissen am besten, was es für einen erfolgreichen Strukturwandel lokal braucht.“
Hierzu sagte die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider (BB): „Die Vereinbarung ist für alle Seiten ein gutes Ergebnis. Sie schafft langfristig finanzielle Sicherheit. Jetzt geht es an die Arbeit, um die vielen guten Projektideen der Strukturentwicklung kraftvoll anzugehen, darunter der Ausbau des Bahnwerks Cottbus oder die ICE-Verbindung Berlin-Cottbus-Görlitz. Die Lausitz ist bereits im Arbeitsmodus. Priorität hat die Stärkung und Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit. Dazu gehören die Verbesserung der Infrastruktur, der Ausbau von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, die Entwicklung von Innovationen sowie die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen.“
Hierzu sagte Staatsminister Rainer Robra (Sachsen-Anhalt): „Mit Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung und der offiziellen Etablierung des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums gehen wir nun den finalen Schritt, um im Schulterschluss von Bund, Ländern und Revier Zukunft zu gestalten. Wichtig ist, dass wir groß denken und gemeinsam den gesellschaftlichen Zukunftsfragen Antworten geben. Die Braunkohleländer sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, Deutschland als Land der Innovation und Technologie weiter zu stärken und echte Modellregionen für das Leben von morgen zu werden.“
Das Bund-Länder Koordinierungsgremium hat in seiner heutigen konstituierenden Sitzung die Finanzierung konkrete Projekte und Maßnahmen festgelegt, die in den Jahren 2020 und 2021 in den Kohleregionen starten. Dazu gehört eine Mittelverteilung für die Finanzhilfen an die Länder für besonders bedeutsame Investitionen, mit welchen die Länder eigene Projekte und Maßnahmen umsetzen. Ebenso gehört dazu die Finanzierung einer Vielzahl von Bundesprojekten wie etwa der Aufbau von Forschungseinrichtungen oder Verkehrsinfrastrukturprojekten.
Auch das BMWi leistet in seinem Zuständigkeitsbereich einen konkreten Beitrag zum Strukturwandel in den Kohleregionen – etwa durch die Ansiedlung von DLR-Instituten, neuen Reallaboren der Energiewende und einer verstärkten Investorenwerbung für die Kohleregionen über die GTAI. Auch hat das BMWi ein neues Bundesprogramm „STARK“ aufgesetzt, mit dem die Kohleregionen nicht-investive Maßnahmen wie z.B. Netzwerke, Technologietransferprojekte oder den Betrieb von Strukturentwicklungsgesellschaften finanzieren können, um eine ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation zu unterstützen. Durch die Entscheidung des Gremiums erhalten diese Projekte nun eine Finanzierung.
In den Jahren 2020 und 2021 stehen jeweils Eine Milliarde Euro zur Verfügung.
Mit der heutigen konstituierenden Sitzung des Bund-Länder-Gremiums wurden alle organisatorischen Voraussetzungen getroffen, um den Strukturwandel in den Kohleregionen aktiv gestalten zu können. Ab sofort können Mittel für dieses Jahr fließen.