Düsseldorf. Die Deichschutzverordnung (DSchVO) für den Regierungsbezirk Düsseldorf verliert nach 20 Jahren zum 01.09.2020 ihre Gültigkeit. Dies hat die Bezirksregierung zum Anlass genommen, die Deichschutzverordnung zu aktualisieren und neu zu erlassen.
In den vergangenen zwei Jahren hat hierfür eine umfangreiche Beteiligung stattgefunden. Angehört wurden diejenigen, welche die Verordnung anwenden oder von ihr besonders betroffen sind, insbesondere die Deichverbände, die mit Hochwasserschutz beauftragten Wasserverbände und die hochwasserschutzpflichtigen Kommunen.
Neben den redaktionellen Änderungen wurden dabei die Erfahrungen der letzten 20 Jahre ausgewertet, um die Deichschutzverordnung den aktuellen Herausforderungen entsprechend anzupassen. Während sich die noch gültige Fassung hauptsächlich mit den Problemen und Anforderungen im ländlichen Raum beschäftigt, in dem in den letzten 20 Jahren sehr viele Deiche saniert worden sind, ist die neue Verordnung zusätzlich um die Anforderungen an Hochwasserschutzanlagen im urbanen Raum ergänzt worden.
Die beengten Platzverhältnisse machen den Bau eines klassischen Deiches an vielen Stellen unmöglich, so dass andere Varianten von Hochwasserschutzanlagen z.B. in Form von speziellen Mauern errichtet werden müssen.
Eine Deichschutzverordnung dient dem besonderen Schutz der Deiche und anderer Hochwasserschutzanlagen am Rhein und an anderen größeren Flüssen im Regierungsbezirk. Sie teilt das Gelände in Schutzzonen auf, in denen bestimmte Dinge wie Bauarbeiten, Pflanzungen, Leitungsverlegung nicht oder nur mit Genehmigung der Bezirksregierung erlaubt sind. Zudem regelt sie die Unterhaltspflicht, Aufsicht und Deichverteidigung.