Kreis Kleve. Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat jetzt den durch den Kreistag am 24. Juni beschlossenen Nachtragshaushalt 2020 bestätigt und zur Veröffentlichung freigegeben. Mit dem Nachtragshaushalt hat der Kreis Kleve insbesondere 10 Mio. Euro für die Corona-Soforthilfe des Kreises Kleve für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer bereitgestellt. Darüber hinaus wurden die notwendigen Mittel von 5,34 Mio. Euro für die Erhöhung der stillen Beteiligung an der Flughafen Niederrhein GmbH (FN GmbH) sowie 4 Mio. Euro als Zuzahlung in die Kapitalrücklage der Kreis Kleve Bauverwaltungs-GmbH (KKB GmbH) für die weitere Aufstockung des Bestands an preiswertem Wohnraum zur Verfügung gestellt. Die zusätzlichen Planansätze im Haushalt 2020 führen zu einer erhöhten Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage des Kreises Kleve. Die zum Haushaltsausgleich erforderliche Entnahme aus der Rücklage erhöht sich um 10 Mio. Euro auf 21,4 Mio. Euro. Aufgrund der positiven Jahresergebnisse der Vergangenheit bestehen hiergegen seitens der Bezirksregierung keine durchgreifenden Bedenken.
Dies gilt ebenfalls für die Ausgestaltung des Corona-Soforthilfe-Programms des Kreises Kleve. Hierzu führt die Regierungspräsidentin aus, dass die derzeitige Ausnahmesituation geprägt ist von einer völlig unvorhersehbaren und nicht beeinflussbaren Unterbrechung von Möglichkeiten zur erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit. In dieser Ausnahmesituation trete sie einem „kommunalen Rettungsschirm“ nicht aus grundsätzlichen Erwägungen entgegen. Mit Blick auf die Zuständigkeitsverteilung zwischen den kreisangehörigen Kommunen und dem Kreis legt sie dar, dass die Argumentation des Kreises Kleve, der sich auf seine Ausgleichs- und Ergänzungsaufgabe stütze, nicht von der Hand gewiesen werden könne. Die Aufgabe, die Folgen der plötzlich eingetretenen Unterbrechung von erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit für die gesamte Einwohnerschaft des Kreises aufzufangen, könne sicherlich in der Regel nicht wirksamer im kleinen Rahmen der Gemeinde als im größeren des Kreises durchgeführt werden. Landrat Wolfgang Spreen: „Dies bestätigt meine Rechtsauffassung und zeigt, dass die vom Vorsitzenden der Bürgermeisterkonferenz, Herrn Bürgermeister Gerwers, gegen das Vorgehen des Kreises Kleve in der Corona-Krise massiv geäußerte Kritik zum Corona-Soforthilfe-Programm unbegründet war.“
Die Begründung des Kreises Kleve zur Kapital-Stärkung der KKB GmbH für die weitere Aufstockung des Bestands an Wohneinheiten wird durch die Regierungspräsidentin als nachvollziehbar anerkannt.
Auch die Darstellungen des Kreises Kleve zur Erhöhung der stillen Beteiligung an der FN GmbH, welche ebenfalls infolge der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten ist, sind nach der Bewertung der Regierungspräsidentin nachvollziehbar. Sie entsprächen „in der Struktur dem Modell der bisherigen ‚stillen Gesellschaft‘, die mit der Finanzaufsicht kommuniziert und nicht beanstandet worden ist“. Angesichts der nicht sicher einschätzbaren Entwicklungen bei dem Unternehmen Ryanair weist sie jedoch darauf hin, dass alle bestimmenden Faktoren wie auch die Hilfsangebote von Bund und Land weiterhin sorgfältig und realistisch zu beobachten und gegebenenfalls zu nutzen sind. Der Kreis müsse sich bewusst sein, dass trotz der bestehenden Absicherungen ein Verlust- bzw. Abwertungsrisiko bestehe.