Privatschulen: Eltern bezahlen im Schnitt 2.000 Euro pro Jahr für einen Platz

Die Schulen in Deutschland sollen nach den Sommerferien zum Regelbetrieb zurückkehren – auch die Privatschulen. In der Zeit der Schulschließungen wegen der Corona-Pandemie mussten Eltern von Privatschülerinnen und -schülern in den meisten Fällen das Schulgeld weiterbezahlen. Es ist Bestandteil der Schulverträge und ein wichtiges Element der Finanzierung dieser Schulen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis einer Sonderauswertung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, bezahlten Eltern im Jahr 2016 im Durchschnitt 2.000 Euro jährlich für einen kostenpflichtigen Privatschulplatz ihrer Kinder. Für einen Großteil (59 %) dieser Kinder kostete der Platz weniger als 1.500 Euro an Schulgebühren und für ein knappes Viertel (23,5 %) sogar weniger als 500 Euro im Jahr.
Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf die 562.000 Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 23 Jahren, die eine kostenpflichtige Privatschule besuchten und deren Eltern das Schulgeld in der Steuererklärung des Jahres 2016 angegeben haben. Diese Zahl entspricht etwa 57 % aller Kinder, die in Deutschland eine Privatschule besuchten. Die restlichen 43 % der Privatschülerinnen und -schüler waren entweder auf kostenfreien Privatschulen, aus bestimmten Gründen vom Schulgeld befreit oder die Eltern haben das Schulgeld steuerlich nicht geltend gem

Allgemeinbildende und berufliche private Schulen in Deutschland erfahren einen starken Zulauf: Ihre Zahl hat sich seit 1992/93 um 80 % auf 5.811 Privatschulen bis zum Schuljahr 2018/19 erhöht. Entsprechend ist die Zahl der Privatschülerinnen und -schüler gestiegen – absolut, wie auch anteilig. Im Schuljahr 2018/19 besuchten rund 1,0 Millionen Schülerinnen und Schüler von insgesamt 10,8 Millionen eine Privatschule, das sind 9,3 % der gesamten Schülerschaft. 1992/93 hatte der Anteil noch bei 4,9 % gelegen (574.000 Privatschüler/-innen von insgesamt 11,8 Millionen Schüler/-innen). Das liegt vor allem daran, dass in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin nach der deutschen Vereinigung ein Aufholprozess eingesetzt hat. Dagegen reduzierte sich dort seit 1992/93 die Zahl der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen von 12.400 auf 6 700 bis zum Schuljahr 2018/19. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die im Osten allgemeinbildende Privatschulen besuchten, stieg in diesem Zeitraum von 0,9 auf 10,3 %, im Westen von 6,1 auf 8,9 %.

Die Privatschullandschaft in Deutschland ist sehr vielfältig und umfasst nicht nur Gymnasien. So entfällt ein Großteil der Neugründungen auf Grundschulen. 1992/93 gab es in Deutschland nur 226 private Grundschulen, ihre Zahl erhöhte sich auf 894 im Schuljahr 2018/19. In diesem Zeitraum stieg der Anteil der Grundschülerinnen und Grundschüler, die eine Privatschule besuchten, von 0,8 auf 3,6 %. Aktuell besuchen 100.300 Grundschulkinder Privatschule acht.

Allgemeinbildende und berufliche private Schulen in Deutschland erfahren einen starken Zulauf: Ihre Zahl hat sich seit 1992/93 um 80 % auf 5.811 Privatschulen bis zum Schuljahr 2018/19 erhöht. Entsprechend ist die Zahl der Privatschülerinnen und -schüler gestiegen – absolut, wie auch anteilig. Im Schuljahr 2018/19 besuchten rund 1,0 Millionen Schülerinnen und Schüler von insgesamt 10,8 Millionen eine Privatschule, das sind 9,3 % der gesamten Schülerschaft. 1992/93 hatte der Anteil noch bei 4,9 % gelegen (574.000 Privatschüler/-innen von insgesamt 11,8 Millionen Schüler/-innen). Das liegt vor allem daran, dass in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin nach der deutschen Vereinigung ein Aufholprozess eingesetzt hat. Dagegen reduzierte sich dort seit 1992/93 die Zahl der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen von 12.400 auf 6 700 bis zum Schuljahr 2018/19. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die im Osten allgemeinbildende Privatschulen besuchten, stieg in diesem Zeitraum von 0,9 auf 10,3 %, im Westen von 6,1 auf 8,9 %.

Die Privatschullandschaft in Deutschland ist sehr vielfältig und umfasst nicht nur Gymnasien. So entfällt ein Großteil der Neugründungen auf Grundschulen. 1992/93 gab es in Deutschland nur 226 private Grundschulen, ihre Zahl erhöhte sich auf 894 im Schuljahr 2018/19. In diesem Zeitraum stieg der Anteil der Grundschülerinnen und Grundschüler, die eine Privatschule besuchten, von 0,8 auf 3,6 %. Aktuell besuchen 100.300 Grundschulkinder Privatschulen.

Auf Kreisebene war das steuerlich geltend gemachte Schulgeld 2016 im Rhein-Kreis Neuss mit jährlich durchschnittlich 7.400 Euro je Kind am höchsten. Es folgten die Stadt Düsseldorf (6.600 Euro) und der Hochtaunuskreis (6 300 Euro). Am niedrigsten war das durchschnittlich steuerlich geltend gemachte Schulgeld im Landkreis Unterallgäu mit rund 400 Euro.

Die großen regionalen Unterschiede sind unter anderem auf landesrechtliche Besonderheiten zurückzuführen, da die Regelungen zur Schulgeldpraxis in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen. So erhalten beispielsweise Privatschulen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nur dann staatliche Zuschüsse in vollem Umfang, wenn sie kein Schulgeld erheben. Daher verzichten viele Privatschulen in diesen Ländern auf Gebühren. Bei denen, die es dennoch tun, sind sie durch fehlende staatliche Zuschüsse verhältnismäßig hoch. In den Kreisen dieser Bundesländer waren dementsprechend die Anteile der Kinder mit steuerlich geltend gemachtem Schulgeld an der gleichaltrigen Bevölkerung eher gering: Im Rhein-Kreis Neuss lag er bei 1,4 % aller dort lebenden Kinder, in Köln bei 1,6 % und in Neustadt an der Weinstraße bei 2,8 %. Anders sieht es in vielen Kreisen im Süden und Osten Deutschlands aus, in denen es überwiegend kostenpflichtige Privatschulen gibt. In der kreisfreien Stadt Schwerin sowie im Landkreis Oder-Spree lag der Anteil mit 11,8 % beziehungsweise 11,7 % bundesweit am höchsten, gefolgt vom Landkreis Dachau (11,2 %) und dem Hochtaunuskreis (10,9 %).
Die Daten zur Höhe des Schulgeldes stammen aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Deren Ergebnisse sind aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar. Eltern können für jedes Kind 30 % des gezahlten Schulgeldes, höchstens jedoch 5.000 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Neben den monatlichen Zahlungen sind hier auch etwaige Aufnahmegebühren enthalten, aber keine Verpflegungskosten. Bei den ausgewerteten Daten handelt es sich immer um das volle Schulgeld und nicht die absetzbaren 30 %.