Land NRW und NRW.BANK verstärken Förderung öffentlicher und sozialer Infrastrukturen

Infolge der Corona-Pandemie sind öffentliche und soziale Infrastrukturen auch in Nordrhein-Westfalen von besonderen Liquiditätsengpässen betroffen. Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK unterstützen deshalb Unternehmen und Institutionen der öffentlichen und sozialen Infrastruktur mit der neuen Programmvariante „NRW.BANK.Infrastruktur Corona“. Start ist der 15. Juli.

„Den wichtigen Unternehmen der sozialen und öffentlichen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen geben wir die schnelle und flexible Unterstützung die sie brauchen, um ausreichenden Zugang zu frischen Liquiditätsmitteln zu erhalten“, betont Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart. „Das Programm NRW.BANK.Infrastruktur Corona ist zugleich eine hervorragende Ergänzung des Landes zu den bereits während der Corona-Pandemie aufgelegten Bundesprogrammen, die sich ausschließlich an die gewerbliche Wirtschaft richten.“

„Krankenhäuser, Kitas, Häfen oder Altenheime und Pflegezentren – dies sind Beispiele für Strukturen, die Wirtschaft und Gesellschaft tragen und infolge der Pandemie gerade jetzt Unterstützung brauchen“, sagt Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK. „Mit dem neuen Programm vergeben wir zinsgünstige Betriebsmittelkredite und tragen so dazu bei, die Folgen der Pandemie für Kommunen, das soziale Leben und die öffentlichen Infrastruktureinrichtungen abzumildern.“

Aus „NRW.BANK.Infrastruktur Corona“ vergibt die NRW.BANK ein zinsgünstiges Darlehen bis maximal 150 Millionen Euro zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Antragsberechtigt sind Unternehmen der öffentlichen und/oder sozialen Infrastruktur. Gefördert werden unabhängig von der Rechtsform gemeinnützige Institutionen, Unternehmen mit mindestens 50 Prozent öffentlichem Gesellschafterhintergrund, zum Beispiel Flughäfen und Verkehrsgesellschaften, sowie gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und private Investoren, zum Beispiel ambulante Pflegedienste und Betreiber von Kitas. Die Hausbanken erhalten eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Das Förderdarlehen ist bis Ende 2020 befristet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/corona