Das Verkehrsministerium hat Vergabe- und Ausschreibungsverfahren im Landesstraßenbau vereinfacht. Hiervon profitieren besonders die Sanierungen von Fahrbahnen, Brücken und Radwegen. Ziel: kürzere Vergabephase von Bauvorhaben, damit kurzfristig mehr Vorhaben in Auftrag gegeben werden. Für kleinere Bauvorhaben bis 1 Million Euro gelten deshalb zeitlich befristet erhöhte Wertgrenzen. Mit der Vereinfachung setzt das Land einen Impuls für die konjunkturelle Erholung aus dem Corona-Tief.
„Wir machen weiter Tempo für eine bessere, saubere und sichere Mobilität. Eine leistungsstarke Infrastruktur ist auch Voraussetzung für Beschäftigung und Wohlstand im Land. Dafür haben wir in Nordrhein-Westfalen einen Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlauf in Gang gesetzt. Einfache Vergabeverfahren, mit denen mehr Bauvorhaben schneller in die Umsetzung kommen, sind gerade jetzt gut für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Die Erhöhung der Wertgrenzen im Bereich des Landesstraßenbaus gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020 für 3 Investitionsstufen:
- Bauvorhaben bis 10.000 Euro können ohne Vergabeverfahren als Direktauftrag vergeben werden. Bisher lag die Wertgrenze hier bei 3000 Euro.
- Bei Vorhaben mit einem Wert bis 100.000 Euro kann die Vergabe formlos als Freihändige Vergabe erfolgen. Bisher lag die Wertgrenze hier bei 10.000 Euro.
- Vorhaben bis 1.000.000 Euro können per beschränkter Ausschreibung vergeben werden. Bisher lag die Wertgrenze hier bei 150.000 Euro