IHK und HWK sehen in Einigung zum Kohleausstieg einen tragfähigen Kompromiss

Dortmund. „Es hat sich gelohnt, dass wir uns für Korrekturen in Berlin stark gemacht haben“, bewertet IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schreiber die nun erfolgte Einigung im Bundeskabinett zum Strukturstärkungs- sowie zum Kohleausstiegsgesetz. „Im Ergebnis haben wir einen tragfähigen Kompromiss und endlich auch Planungssicherheit für unsere Unternehmen und die Region.“ HWK-Hauptgeschäftsführer Carsten Harder ergänzt: „Mit der vorliegenden Einigung wird das Zeitalter der Kohleverstromung planbar und wirtschaftlich verantwortlich beendet. Zugleich bietet der Kompromiss die Möglichkeit, den Strukturwandel in den betroffenen Ruhrgebiets-Regionen zu gestalten und Zukunftsperspektiven und neue Arbeitsplätze zu schaffen.“

Vom geplanten Kohleausstieg sind allein im Kreis Unna mit STEAG Lünen, Trianel Lünen, STEAG Bergkamen, Gersteinwerk Werne sowie zusätzlich mit RWE-Power in der Stadt Hamm fünf Kraftwerksstandorte mit 1.200 (Kreis Unna) bzw. 250 Arbeitsplätzen (Hamm) betroffen – weit mehr als in den Ruhrgebiets-Städten Herne, Duisburg und Gelsenkirchen, die ebenfalls in die Gebietskulisse für das Strukturstärkungsgesetz eingebunden sind.

„Die IHK begrüßt die nun absehbaren gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Unterstützung der Kommunen, die den Kohleausstieg und die damit verbundene Strukturentwicklung zu meistern haben“, so Schreiber. Für die Ruhrgebiets-Standorte stehen insgesamt 662 Millionen Euro bereit. Um von diesem Fördertopf zu profitieren, haben alle Beteiligten im engen Schulterschluss die Hausaufgaben – soweit es nach gegenwärtigem Kenntnisstand möglich ist – erledigt. Die Kriterien für die Vergabe der Fördermittel werden abschließend wahrscheinlich im September festgelegt. Bis dahin gilt es, gemeinsam mit der Wirtschaft und der Politik an den Projekten zu feilen. „Die Fördermittel eröffnen den Kommunen neue Perspektiven und können einen wesentlichen Beitrag leisten, um die betroffenen Regionen auf die Zeit nach der Kohle vorzubereiten. Gemeinsam mit allen Akteuren schauen wir darauf, welche Projekte den besten Beitrag für die Beschäftigung und Wertschöpfung vor Ort bringen“, führt Harder aus.

Positiv ist auch, dass die Bundesregierung die Ausstiegsbedingungen für emissionsärmere, moderne Steinkohlekraftwerke gegenüber Braunkohlekraftwerken spürbar verbessert hat. So sind eine zusätzliche Ausschreibung von Stilllegungsmengen für das Jahr 2027 sowie eine Erhöhung der Höchstpreise für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen. Zudem wird die Grundförderung für KWK-Anlagen ab 2023 um 0,5 Cent pro Kilowattstunde für große Anlagen erhöht und gleichzeitig der Kohleersatzbonus nach Alter der Anlagen ausdifferenziert, wovon „jüngere“ Anlagen, die nach 1984 in Betrieb genommen wurden, profitieren werden. Zur Kraftwerksumrüstung sollen zudem zusätzliche Förderprogramme erwogen werden, die neben Gas auch den Einsatz von Biomasse und Wasserstoff ermöglichen sollen.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Kohleausstiegsgesetz und dem Strukturstärkungsgesetz noch bis Ende der Woche final zustimmen, damit beide Vorhaben rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden können.