Im Jahr 2019 wurden von den nordrhein-westfälischen Bauämtern 2.504 Gebäude als sog. Bauabgang (Abriss oder Umnutzung von Gebäuden) gemeldet. Der Wohnungsbestand verringerte sich dadurch um 4.037 Wohnungen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sind die Angaben der Statistik des Bauabgangs 2019 aufgrund einer Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW 2018) zum 1.1.2019 nicht mehr mit den Ergebnissen der Vorjahre vergleichbar.
Bei den 2.504 Bauabgängen handelte es sich 2019 in rund 60 Prozent der Fälle um Gebäude, die zwischen 1949 und 1986 errichtet worden waren (1.513 Gebäude bzw. 60,4 Prozent aller Bauabgänge). Weitere rund 25 Prozent entfielen auf Gebäude, die vor 1949 gebaut wurden (643 bzw. 25,7 Prozent).
Bei rund 60 Prozent der Bauabgänge (1.556 bzw. 62,1 Prozent) war der Grund für den Abriss die Errichtung eines neuen Gebäudes. Bei 525 Gebäuden (21,0 Prozent) war der Bauabgang begründet durch Nutzungsänderung – davon in 10 Fällen ohne eine damit einhergehende Baumaßnahme. Abrisse von Häusern durch außergewöhnliche Ereignisse (wie z. B. Brandschäden) waren absolut gesehen eher selten ursächlich für den Abriss eines Hauses (24 Gebäude oder 1,0 Prozent).
In 321 Fällen war der Abgang eines Nichtwohngebäudes darauf zurückzuführen, dass dafür ein neues Wohngebäude errichtet werden soll (26,1 Prozent) – bei den Wohngebäuden liegt dieser Abgangsgrund noch höher: in 73,1 Prozent aller Fälle wurden Wohngebäude abgerissen (931 Häuser), um Platz zu schaffen für neue Wohngebäude.
Mit einem Anteil von 90,7 Prozent entfiel das Gros der Abgänge auf den Abriss oder die Umnutzung kompletter Gebäude. In der Statistik der Bauabgänge werden neben dem Abbruch von Häusern auch genehmigungspflichtige Teilabrisse oder Nutzungsänderungen (Wohnraum wird zu Gewerbefläche oder umgekehrt) betrachtet. Außerdem fließen in die Statistik schadensbedingte Abgänge (etwa bei Brand, Überschwemmung oder Einsturz) sowie bauaufsichtliche Maßnahmen (z. B. Schließungen wegen Einsturzgefahr) ein.