Von Januar bis März 2020 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 6 221 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 7,6 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (damals: 6.734 Fälle). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an die Statistiker bei den Amtsgerichten angemeldet wurden) summierte sich auf 1,5 Milliarden Euro (1. Quartal 2019: 1,1 Milliarden Euro) und lag damit um 43,9 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresergebnis.
1.312 Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Unternehmen; das waren 9,8 Prozent weniger als im ersten Quartal 2019 (damals: 1.455 Unternehmensinsolvenzen). In 979 Fällen wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet; in 333 Fällen (25,4 Prozent) wurde eine Eröffnung mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich auf 1,2 Milliarden Euro und waren damit um 69,9 Prozent höher als im ersten Vierteljahr 2019 (damals: 0,7 Milliarden Euro). Ursächlich für den Anstieg der Forderungen bei gleichzeitig sinkender Zahl der Insolvenzen war eine höhere Zahl von Insolvenzanträgen wirtschaftlich bedeutender Unternehmen als vor einem Jahr. Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 12.340 Beschäftigte von einer Unternehmensinsolvenz betroffen (damals: 11.155 Arbeitnehmer).
Neben den Unternehmen beantragten 3.864 Verbraucher, zu denen Arbeitnehmer, Rentner oder Arbeitslose gehören, im ersten Vierteljahr 2020 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das waren 10,2 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (erstes Quartal 2019: 4.303 Fälle). Die übrigen 1.045 Fälle betrafen ehemals selbstständig tätige Personen, Nachlässe, Gesamtgut sowie natürliche Personen als Gesellschafter.
Die ab März 2020 beginnende wirtschaftliche Krise spiegelte sich im 1. Quartal 2020 noch nicht in einem Anstieg der Verfahren wieder. Das liegt u.a. daran, dass die Insolvenzen grundsätzlich aufgrund der regulären Bearbeitungszeit bei den zuständigen Insolvenzgerichten ein sogenannter
„nachlaufender Konjunkturindikator” sind. Weitere Ursachen sind laut den Statistikern zurzeit die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020), die besonderen staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen sowie der teilweise eingeschränkte
Betrieb der Insolvenzgerichte und/oder Schuldnerberatungsstellen.