Im Zuge der Corona-Pandemie sind derzeit zahlreiche Unternehmen gezwungen, ihre Belegschaft komplett oder teilweise in die Kurzarbeit zu schicken. Betroffene erhalten dann für die ausgefallenen Arbeitsstunden einen Teil ihres Nettolohns von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Eine lohnende Alternative ist aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen und der Arbeitsagentur Aachen-Düren, Mitarbeiter zu qualifizieren anstatt sie in Kurzarbeit zu schicken – mit Hilfe des neu geschaffenen Instruments der Teilqualifizierung.
„Ein Aspekt des ‚Arbeit-von-morgen-Gesetzes‘ ist neben dem erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld auch die Förderung von Weiterbildung“, sagt Heike Borchers, Geschäftsführerin für Aus- und Weiterbildung bei der IHK Aachen. „Angesichts der aktuellen Situation vieler Unternehmen kann es sich gerade jetzt anbieten, ungelernte Hilfskräfte zu qualifizieren. Denn durch eine Teilqualifizierung ist eine Erstattung von bis zu 80 Prozent der Lohnkosten sowie die Übernahme der Qualifizierungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit möglich.“ Die Arbeitsagentur Aachen-Düren und die IHK Aachen arbeiten hierbei Hand in Hand.
„Berufliche Teilqualifizierungen sind ein guter Weg für Betriebe, ihre Mitarbeiter systematisch in Richtung Fachkraft zu entwickeln“, sagt Doris Schillings, Geschäftsführerin bei der Arbeitsagentur. „Es mangelt nach wie vor an Fachkräften – was liegt da näher, als auf die eigenen Mitarbeitenden zu setzen und sie zum Berufsabschluss zu führen. Wir beraten und fördern Betriebe gern – dies bauen wir weiter aus.“
In einem bundesweit einmaligen Zusammenschluss hat die IHK Aachen bereits im Januar gemeinsam mit Weiterbildungsträgern aus der Region die Initiative für Fachkräftesicherung ins Leben gerufen. Ihr Ziel: Mehr Fachkräfte für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Die Initiative will durch Teilqualifizierungen sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmern oder Arbeitssuchenden neue Chancen ermöglichen.
Die Angebote richten sich an un- und angelernte Menschen, die älter als 25 Jahre sind und für die eine herkömmliche Berufsausbildung derzeit nicht infrage kommt. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte, denen Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit droht, aber auch Berufsrückkehrer oder Geflüchtete, die Qualifikationen nachholen möchten.
Im Rahmen einer Teilqualifizierung können Teilnehmer Kompetenzen und Qualifikationen eines Berufsbildes in Modulen erwerben oder auffrischen. Nach ihrer Kompetenzfeststellung schließen sie mit einem bundesweit einheitlichen IHK-Zertifikat ab. Wenn sie alle Module erfolgreich absolvieren, können die Teilnehmer zur Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zugelassen werden. Die Agentur für Arbeit begrüßt diese Initiative.
Die IHK Aachen berät unter Mitwirkung der Arbeitsagentur interessierte Unternehmen zum Thema Teilqualifizierung, unterstützt bei der Erarbeitung individueller Modelle, gibt Hinweise auf Fördermöglichkeiten und vermittelt den Kontakt zu Weiterbildungsträgern in der Region. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.aachen.ihk.de/tq oder bei IHK-Mitarbeiter Frank Finke, Telefon: 0241 4460-139, E-Mail: frank.finke@aachen.ihk.de.