Die gesetzlich vorgesehenen Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser reichen nicht aus, um die Erlösausfälle und Zusatzkosten durch die COVID-19-Pandemie zu kompensieren. Dadurch hat sich die wirtschaftliche Situation der Häuser im Vergleich zum Vorjahr deutlich verschlechtert. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Krankenhausbefragung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). „Rund drei Viertel der Kliniken geben an, dass die Ausgleichszahlungen nicht ausreichend sind, um die Ausfälle zu kompensieren. Gerade bei den größeren Häusern ab 600 Betten ist das Problem eklatant. Hier sind es 87 Prozent der Kliniken. Behauptungen auf Kostenträgerseite, die Kliniken würden generell Überzahlungen erhalten, erweisen sich damit als falsch. Vielmehr wird im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Schutzschirms differenzierter Nachbesserungsbedarf bei der Ausfallpauschale gesehen“, so der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Auch ist die Pauschale von 50 Euro für persönliche Schutzausrüstungen für 90 Prozent der Krankenhäuser nicht kostendeckend. „Zum einen sind die Einkaufspreise stark gestiegen und zum anderen ist gerade bei infektiösen Patienten der Verbrauch von Schutzausrüstung sehr groß, so dass die Häuser mit 50 Euro in vielen Fällen nicht zurecht kommen können“, so Baum.
Zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser sind die Zahlungsfristen für die Abrechnung von Krankenhausleistungen bis zum Jahresende auf fünf Tage nach Rechnungseingang verkürzt worden. „Aktuell geben nur etwas mehr als 50 Prozent der Kliniken an, dass die Krankenkassen diese Zahlungsfrist einhalten. In 17 Prozent der Häuser ist dies nicht der Fall. Stattdessen haben die Kassen selbst in der Situation der Ungewissheit und auf dem Höhepunkt der Epidemie weiterhin in hoher Zahl MDK-Prüfungen veranlasst (110 Fälle pro Haus).
Ca. 70 Prozent der Kliniken geben an, Personal auf Intensivstationen verlagert zu haben, 59 Prozent haben Pflegekräfte verlagert. Das macht deutlich, dass es richtig war, die Pflegeuntergrenzen auszusetzen. Sie sollten angesichts der damit verbundenen Bürokratie und Flexibilitätsbeeinträchtigungen gar nicht wieder scharf gestellt werden. Vielmehr haben die Kliniken gezeigt, dass sie auch ohne Untergrenzenvorgaben die hausindividuell medizinisch erforderliche Personalbesetzung sicherstellen.
Zur Methodik: Die Kurzbefragung wurde vom 7. bis zum 15. Mai 2020 durchgeführt. Grundgesamtheit der Befragung bildeten alle deutschen Allgemeinkrankenhäuser ab 50 Betten. Allgemeinkrankenhäuser unter 50 Betten wurden nicht in die Erhebung einbezogen, da es sich vielfach um Kliniken mit einem besonderen Leistungsspektrum und einer besonderen Struktur handelt (z. B. zahlreiche Privatkliniken ohne Versorgungsauftrag, kleine Fach- und Belegkliniken). Laut Statistischem Bundesamt (2017) umfasst die Grundgesamtheit der Krankenhäuser in Deutschland 1.299 Allgemeinkrankenhäuser ab 50 Betten. Die Befragung war als Vollerhebung angelegt. Beteiligt haben sich insgesamt 622 Allgemeinkrankenhäuser ab 50 Betten.