Düsseldorf bei bundesweitem Wohnkosten-Ranking im Mittelfeld

Die Einwohner von Berlin (West) werden am stärksten mit Wohnnebenkosten belastet, im rheinland-pfälzischen Mainz ist es am preiswertesten. Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt Düsseldorf liegt im guten Mittelfeld. Das teils erhebliche Kostengefälle legt ein neues Ranking offen, für das der Bund der Steuerzahler (BdSt) alle 16 Landeshauptstädte unter die Lupe genommen hat. Der detaillierte BdSt-Check der Wohnnebenkosten für die Jahre 2016 bis 2020 vergleicht die Entwicklung, wie stark die Bürger quer durch Deutschland belastet werden. 

Bei seinem Ranking hat der Verband die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt: Trinkwasserpreise, Abfall-, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren sowie Grundsteuer und Rundfunkbeitrag – dieser ist zwar bundesweit einheitlich, stellt aber einen wesentlichen Kostenfaktor für nahezu jeden Bürger dar und wurde deshalb in die Liste aufgenommen. 

Mit Gesamtkosten von 1.424 Euro im Jahr 2020 ist Mainz demnach am günstigsten, während Berlin (West) mit 2.280 Euro auf dem letzten Platz landet. Düsseldorf liegt mit 1.661 Euro auf Platz 7 und bleibt unter dem Bundesdurchschnitt (1.800 Euro). Betrachtet man die Gesamtentwicklung seit dem Jahr 2016, sind 10 Landeshauptstädte teurer und 5 Landeshauptstädte günstiger geworden. „Es ist erfreulich, dass Nordrhein-Westfalen endlich einmal positiver Spitzenreiter ist“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW. „Die Düsseldorfer wurden mit 95 Euro am deutlichsten entlastet. In Hannover und Saarbrücken haben die Bürger dagegen mit 198 Euro bzw. 129 Euro die stärksten Kostenanstiege zu verkraften.“

Das positive Abschneiden von Düsseldorf in diesem Vergleich darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Nordrhein-Westfalen insgesamt nach wie vor eine Hochburg bei den Wohnnebenkosten ist. Die Städte mit den bundesweit höchsten Hebesätzen der Grundsteuer B liegen in Nordrhein-Westfalen. Außerdem wirkt der Wiederbeschaffungszeitwert bei der Kalkulation der Abwassergebühren noch immer als Kostentreiber. „Die Abgeordneten haben es in der Hand, die Bürger in Nordrhein-Westfalen bei den Wohnnebenkosten zu entlasten“, erklärt Steinheuer. „Der Landtag sollte das Flächenmodell einführen, um die Reform der Grundsteuer B unbürokratisch und weitgehend kostenneutral für die Bürger umzusetzen. Außerdem sollte er endlich die Abschreibung vom teuren Wiederbeschaffungszeitwert verbieten.“