Hunderttausende Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige in Nordrhein-Westfalen haben mehr als 3,5 Milliarden Euro an Unterstützung erhalten, damit sie gut durch die Krise kommen. Diese Bilanz zog Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart einen Monat nach dem Start der NRW-Soforthilfe. Allein in den vergangenen Tagen kamen 39.000 Anträge in zwei Tranchen im Umfang von mehr als 400 Millionen Euro zur Auszahlung. Unter dem Strich haben mehr als 80 Prozent der Antragsteller, die einen Antrag mit eindeutiger Steuer-Nummer eingereicht haben, ihr Geld erhalten.
Minister Pinkwart: „Die NRW-Soforthilfe ist das bisher größte Wirtschaftsprogramm in Nordrhein-Westfalen. So schnell die Corona-Krise kam, so schnell mussten wir handeln. Bei der NRW-Soforthilfe sind im vergangenen Monat 417.000 Anträge eingegangen. Diese Dimensionen sind nur mit starken Partnern zu bewältigen: Daher haben wir innerhalb weniger Tage mit den Bezirksregierungen, IT.NRW, der Finanzverwaltung und den Kammern einen von Anfang bis Ende digitalen Prozess entwickelt, damit das Geld schnell und sicher ankommt. Heute können wir eine positive Bilanz ziehen: 80 Prozent der Antragsteller haben ihr Geld im Schnitt nach acht Tagen auf dem Konto gehabt. Dieses Tempo wollen wir beibehalten.“
Gleichzeitig arbeitet das Land an einer Lösung für die Solo-Selbstständigen, die für ihren Lebensunterhalt nach den Vorgaben des Bundes die Grundsicherung und nicht die Soforthilfe nutzen sollen. Nach dem Willen der großen Mehrheit der Länder sollen die Betroffenen selbst wählen können, ob sie auf die Grundsicherung oder die Soforthilfe zurückgreifen wollen.
Der Minister: „Unser Vorschlag hat auf der Wirtschaftsministerkonferenz eine parteiübergreifende große Mehrheit gefunden. Finanzminister Lutz Lienenkämper will sich auf der Finanzministerkonferenz am Donnerstag dafür einsetzen, um für die Soloselbstständigen eine unbürokratische und schnelle Lösung zu erreichen.“
Soforthilfe sollen in Kürze auch Gründerinnen und Gründer erhalten, die ihre Waren und Dienstleistungen erst nach dem 31.12.2019 angeboten haben. Sie können mit Hilfe des Steuerberaters einen Antrag stellen, wenn sie am 11.03.2020 bereits Umsatze erzielt haben, ihnen ein Auftrag vorlag oder sie eine langfristige oder dauerhaft wiederkehrende betriebliche Zahlungsverpflichtung eingegangen sind. Die Arbeiten am Formular und die notwendigen Abstimmungen mit allen Beteiligten laufen bereits.