Weitere steuerliche Liquiditätsentlastungen von rund einer Milliarde Euro für Unternehmen in NRW
Bund und Länder haben sich auf weitere Entlastungsmaßnahmen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen geeinigt. Unter anderem auf Initiative von Nordrhein-Westfalen wurde ein vereinfachtes Verfahren für einen vorgezogenen Verlustrücktrag beschlossen. Mit dieser Maßnahme soll die Unternehmensliquidität gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen und Selbständige im Handel, in der Kultur oder im Gastronomiebereich kurzfristig verbessert werden. …