Justiz in Nordrhein-Westfalen vor schrittweiser Rückkehr in eine verantwortungsvolle Normalität

Das Ministerium der Justiz sowie die Oberlandesgerichte haben die Interessen zukünftiger Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare fest im Blick und sind bemüht, ihnen so schnell wie möglich die Gelegenheit zu einer qualitativ hochwertigen Ausbildung zu geben. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zur Eindämmung des Coronavirus steht auch die Justiz in Nordrhein-Westfalen vor der Aufgabe, unter gleichzeitiger Beachtung einer Minimierung der Ansteckungsgefahr sukzessive den Geschäftsbetrieb in allen Bereichen wiederaufzunehmen.

Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Mein großer Dank gilt allen Bediensteten der nordrhein-westfälischen Justiz, die trotz der Einschränkungen und Gefahren durch das Virus in den vergangenen Wochen die Funktionsfähigkeit der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und des Justizvollzugs aufrechterhalten und so auch in dieser Ausnahmesituation den Rechtsstaat und die Innere Sicherheit bewahrt haben. Hervorheben möchte ich zudem das große Verständnis der Bevölkerung für Einschränkungen, mit denen ein nur bedingt möglicher Justizbetrieb notwendigerweise verbunden gewesen ist. Aufgrund der positiven Signale aus Wissenschaft und Politik hat das Ministerium der Justiz in enger Abstimmung mit den Behördenleiterinnen und Behördenleitern der Obergerichte, Mittelbehörden und Generalstaatsanwaltschaften jedoch nun eine wichtige Entscheidung auch für den Justizbereich Nordrhein-Westfalens getroffen: Während die Tätigkeit bislang nur auf das zur Aufrechterhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze zwingend Erforderliche beschränkt werden sollte, geht es nun darum, unter Beachtung aller fortgeltenden Regeln der Gesundheitsfürsorge Schritt für Schritt zum ursprünglichen Geschäftsbetrieb zurückzukehren.“

Dienstbetrieb, Sitzungen und Zugang zu Gerichtsgebäuden

Viele Details in diesen Bereichen können nur durch die Behördenleitungen vor Ort und im Zusammenwirken mit den richterlichen Selbstverwaltungsgremien in eigener Verantwortung geregelt werden, da für die Beachtung der Gesundheitsvorschriften individuelle Umstände wie die Größe und das Publikumsaufkommen eines Gerichts oder einer Behörde, bauliche Gegebenheiten, die Zusammensetzung des Personals oder auch die sachliche Ausstattung zu berücksichtigen sein werden. Im Kern sollen jedoch folgende Grundsätze zur Umsetzung gebracht werden:

  • Nach einer Anlaufphase wird der Präsenzbetrieb in den Behörden unter Beachtung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes wiederaufgenommen. Die erweiterten Möglichkeiten der Nutzung des „Home-Office“ bleiben erhalten.
  • Der Sitzungsbetrieb wird unter Beachtung der zum Infektionsschutz und zur Durchbrechung von Infektionsketten ergriffenen Maßnahmen wieder verstärkt aufgenommen. Beim Saalmanagement muss zur Wahrung der Gesundheitsanforderungen, hier insbesondere der Abstandswahrung, flexibel auf unterschiedliche Raumanforderungen und Angebote reagiert werden. Zielsetzung soll sein, mit einer abgestimmten Terminierung das Personenaufkommen in den Sitzungsräumen und Wartebereichen so weit wie möglich zu entzerren.
  • Der Zutritt zu Gerichtsgebäuden bleibt zum Zwecke des Besuchs von öffentlichen Verhandlungen wie auch zu Antragstellungen gestattet. Auch der Publikumsverkehr ist jedoch nur unter Wahrung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zugelassen; bei bestehenden Anhaltspunkten für eine Corona-Infektion oder dem Kontakt zu einer infizierten Person innerhalb der letzten 14 Tage kann der Zutritt zu versagt werden.

Wiederaufnahme der Einstellungen in den juristischen Vorbereitungsdienst

Das Ministerium der Justiz sowie die Oberlandesgerichte haben die Interessen zukünftiger Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit dem Ziel fest im Blick, ihnen so schnell wie möglich die Gelegenheit zu einer qualitativ hochwertigen Ausbildung zu geben. Um diesem Bemühen gerecht zu werden, werden ab dem 1. Mai 2020 in Nordrhein-Westfalen wieder neue Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in allen drei Oberlandesgerichtsbezirken eingestellt.

Die bisherigen Präsenzveranstaltungen, namentlich die Arbeitsgemeinschaften und die Besprechung von Aufsichtsarbeiten, werden – auch für die bereits im juristischen Vorbereitungsdienst Tätigen – baldmöglichst als Onlineveranstaltungen angeboten, um auch in Krisenzeiten eine adäquate Ausbildung zu gewährleisten.

 

Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebs in den juristischen Staatsprüfungen

Das Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen und die Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln nehmen – unter Berücksichtigung der vom Robert Koch-Institut empfohlenen Schutzmaßnahmen – im Mai 2020 den Prüfungsbetrieb in beiden juristischen Staatsprüfungen wieder auf. Den Kandidatinnen und Kandidaten werden so die baldige Erlangung der angestrebten Abschlüsse und der Einstieg in das Berufsleben bzw. (nach der ersten Prüfung) in den juristischen Vorbereitungsdienst ermöglicht.

Termine und weitere Details zu Auswirkungen der Corona-Schutzverordnung auf die Referendarausbildung und den Prüfungsablauf teilen das Landesjustizprüfungsamt, die Justizprüfungsämter und die Stammdienststellen auf ihren Internetseiten mit.

Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Nordrhein-Westfalen hat sich auch in dieser schwierigen Situation als Premiumstandort für angehende Juristinnen und Juristen bewährt. Die schnelle Wiederaufnahme von Ausbildung und Prüfungsbetrieb unter verbesserter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung zeigt unser großes Interesse, den Nachwuchs von heute zu hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von morgen zu entwickeln.“