Im Jahr 2019 haben die deutschen Amtsgerichte 18.749 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2,9 % weniger als 2018. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Einen Anstieg hat es zuletzt im Krisenjahr 2009 gegeben (+11,6 % gegenüber dem Jahr 2008). Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmens-insolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für 2019 auf knapp 26,8 Milliarden Euro. 2018 hatten sie bei rund 21,0 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen trotz rückläufiger Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass 2019 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als 2018. Neben der Zahl der Unternehmensinsolvenzen war 2019 auch die Zahl der Verbraucherinsolvenzen rückläufig: Im Vorjahresvergleich sank sie um 7,3 % auf 62.632 Fälle. Einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen hat es zuletzt im Jahr 2010 gegeben (+7,6 % gegenüber dem Jahr 2009). Die Insolvenzen von Personen, die zuvor einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen waren, sind im Vorjahresvergleich um 0,5 % auf 18.425 Fälle gestiegen. Bei den ehemals selbstständig Tätigen dürfte in vielen Fällen eine Insolvenz ihres Unternehmens vorausgegangen sein. Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 3.757 Nachlass- beziehungsweise Gesamtgutinsolvenzen und der 506 Insolvenzen von natürlichen Personen, die als Gesellschafterin oder Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2019 auf 104 069 Fälle. Das waren 5,0 % weniger als 2018.