Gleiche wirtschaftliche Chancen in allen Regionen Deutschlands

Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung ihre Regionalförderung neu aufgestellt und unter dem Dach des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen gebündelt. Von den über 20 Förderprogrammen und Initiativen aus sechs Bundesressorts profitieren alle strukturschwachen Regionen in ganz Deutschland, also in Ost und West, in Stadt und Land gleichermaßen.

Anlässlich der Auftaktveranstaltung zum Gesamtdeutschen Fördersystem am 10. März 2020 betonte Bundesminister Peter Altmaier: „Mit einem breiten inhaltlichen Förderangebot aus insgesamt sechs Bundesministerien unterstützen wir die Länder in der Regionalpolitik und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dazu gehört, dass die Menschen und Unternehmen überall in Deutschland wirtschaftlich erfolgreich sein können.“

In der von Bundesminister Altmaier eröffneten Veranstaltung diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus den Ländern, Städten, Landkreisen, der Wissenschaft sowie der regionalen Wirtschaftsförderung über die aktuellen regionalpolitischen Herausforderungen und die Unterstützungsangebote für strukturschwache Regionen.

Die am Fördersystem beteiligten Programme werden entweder exklusiv auf strukturschwache Regionen ausgerichtet oder unterstützen die wirtschaftliche Entwicklung gezielt durch besonders günstige Förderkonditionen in den betroffenen Regionen. Konkret gefördert werden Investitionen, Innovationen und die digitale Entwicklung von Unternehmen, der Ausbau der wirtschaftsnahen und digitalen Infrastruktur, Gründungen, die Sicherung der Fachkräftebasis, die ländliche und städtebauliche Entwicklung sowie soziale Aspekte. Allein bei der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen Bund und Länder jährlich 1,2 Milliarden Euro für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur strukturschwacher Regionen bereit.

Das Gesamtdeutsche Fördersystem folgt dem Auslaufen des Solidarpaktes II (Korb II) zum Ende des Jahres 2019 und ist eine der zwölf prioritären Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“.