Die Ausbreitung des Corona-Virus trifft die Wirtschaft zu Beginn einer Erholung und damit in einer sensiblen Phase. Bisher sind vor allem Unternehmen betroffen, die auf Zulieferungen aus China angewiesen sind. Von deutlichen Einbußen berichten Unternehmen aus den Bereichen Logistik, Tourismus und Messewesen.
Die Konjunktur in Nordrhein-Westfalen hat am Jahresanfang 2020 gerade wieder einen Aufwärtstrend eingeschlagen. Unter dem Vorbehalt einer baldigen Eindämmung der Pandemie rechnet das RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung 2020 nun mit etwa 0,4 Prozent Wachstum im Land (Bund: ca. 0,6 Prozent). Damit holt Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Bund weiter auf. Die Beschäftigung wächst sogar stärker als im Bund: Die Arbeitslosenquote hat sich seit 2005 auf 6,5 Prozent halbiert.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Das Land verfügt über ein wirtschaftliches Risikomanagement, um akute Probleme einzudämmen. Aus vergangenen Krisen haben wir bewährte Instrumente, die wir reaktivieren können. Dazu zählen Liquiditätshilfen oder auch die Kurzarbeit. Um Betriebe und Beschäftigte zu entlasten, muss ihnen auch die Bundesregierung stärker zur Seite stehen: So sollte die Kurzarbeit kurzfristige Auftragseinbrüche durch eine Pandemie auffangen können und nicht zwingend an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung geknüpft werden. Außerdem muss der Bund im Extremfall für einen von Quarantänemaßnahmen stark betroffenen Betrieb kurzfristig und unbürokratisch die befristete Möglichkeit für ein ‚Kurzarbeitergeld Null‘ schaffen.“
Konkret stehen von der Krise betroffenen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen folgende öffentliche Angebote zur Verfügung:
- Die Bürgschaftsbank NRW (bis 1,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 1,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) können Kredite besichern.
- Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern beantragen. Zuständig sind die Landschaftsverbände Rheinland – für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf – und Westfalen Lippe für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.
- Hotlines: a) Die landeseigene Förderbank NRW.BANK berät Unternehmen am Service-Telefon: 0211-91741-4800. Die Berater informieren individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten. b) Die regionalen Industrie- und Handelskammern haben ebenfalls Hotlines für Fragen von Unternehmen eingerichtet.
Prof. Roland Döhrn, Konjunkturexperte des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, sagte: „Die Aussichten für 2020 haben sich aufgrund der COVID-19 Epidemie verschlechtert. Grundsätzlich sind die Auftriebskräfte aber weiter intakt.“
Burkhard Landers, Vizepräsident von IHK NRW: „Nach einem schwierigen Herbst sind wir in Nordrhein-Westfalen erfreulicherweise nicht in einen dynamischen Abschwung geraten. Aber es ist viel Unsicherheit im Markt – Stichworte: zunehmender Protektionismus und Brexit. Hinzu kommen neue Unsicherheitsfaktoren, vor allem die Corona-Infektionen.“
Damit die Wirtschaft im Land gestärkt aus der Krise hervorgeht, arbeitet das Land weiterhin an besseren Rahmenbedingungen für Innovationen. Eine wesentliche Bremse ist dabei der Fachkräftemangel. Hier bietet das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (seit 1.3.2020 in Kraft) enorme Chancen. Es ermöglicht Fachkräften aus Drittstaaten, nach Deutschland zu kommen, um zu arbeiten, sich eine Beschäftigung zu suchen oder sich weiterzubilden. Das Land Nordrhein-Westfalen bündelt alle beteiligten Träger unter einem Dach, um Verfahren zu beschleunigen. Nordrhein-Westfalen ist hiermit Vorreiter unter den Bundesländern.