Im Beisein von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wurde am Donnerstag (6. Februar 2020) zwischen dem Evangelischen Krankenhaus Mülheim an der Ruhr und den Pflegekassen der erste Versorgungsvertrag im Rahmen des Modellprojekts „Kurzzeitpflege im Krankenhaus“ geschlossen. Als Vertreter für die Pflegekassen unterzeichneten die AOK Rheinland/Hamburg und die KNAPPSCHAFT. Das Evangelische Krankenhaus Mülheim macht damit als erstes Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Gebrauch, auch pflegerische Leistungen im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung anzubieten und gegenüber den Pflegekassen abzurechnen. Für die Dauer von maximal acht Wochen können Pflegebedürftige so im Krankenhaus betreut werden. Bereits im letzten Jahr hatte sich die Landesregierung mit den Pflegekassen und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) darauf geeinigt, das Modellprojekt ins Leben zu rufen. Nordrhein-Westfalen ist damit das erste Bundesland, in dem Krankenhäuser freie Ressourcen für die Kurzzeitpflege nutzen können.
„Wir schaffen nun Tatsachen. Und das ist im Bereich der Kurzzeitpflege dringend notwendig. Diese neue Möglichkeit kann viele Betroffene entlasten“, erklärte Laumann. „Vor allem wird dadurch der Übergang nach einem Krankenhausaufenthalt erleichtert. Beispielsweise wenn ein Betroffener aufgrund einer kurzfristigen oder dauerhaften Pflegebedürftigkeit nicht ins eigene Zuhause zurückkehren kann. Ich danke dem Evangelischen Krankenhaus Mülheim, dass es mit gutem Vorbild vorangeht und je nach Kapazität bis zu zehn Kurzzeitpflegeplätze anbieten wird. Ich hoffe, dass sich noch weitere Krankenhäuser auf den Weg machen werden. Wir brauchen diese Plätze dringend.“
„Die Einrichtung von Kurzzeitpflegeplätzen im Krankenhaus ist ein wichtiger Schritt hin zu einer sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, die sich am tatsächlichen medizinisch-pflegerischen Bedarf des Patienten ausrichtet“, erläutert Nils B. Krog, Geschäftsführer des Evangelischen Krankenhauses Mülheim. „Es braucht im Gesundheitswesen neue Strukturen: Bisherige starre Grenzen zwischen den Sektoren müssen überwunden und die Verzahnung im Sinne des Patienten gefördert werden.“
„Der Bedarf an Kurzzeitpflege ist in den letzten Jahren insbesondere als Entlastungsangebot für pflegende Angehörige stark gestiegen“, ergänzt Werner Haag, Unternehmensbereichsleiter Ambulante Versorgung der AOK Rheinland/Hamburg. „Die Kurzzeitpflege ist für die Versorgung geriatrischer Patienten gerade beim Übergang von der stationären Krankenhausbehandlung in eine pflegerische Versorgung unverzichtbar.“
„Es gibt immer wieder Situationen, in denen Pflegebedürftige – und ihre Familien – für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind. In diesen Situationen sollte die Kurzzeitpflege helfen. Leider gibt es in diesem Versorgungsbereich Engpässe. Es gibt zu wenige Kurzzeitpflegeplätze – und zwar bundesweit, somit auch in Nordrhein-Westfalen. Dieses Problem wird mit dem Modellvorhaben Kurzzeitpflege im Krankenhaus auf innovative Weise angegangen.“ erklärt Timo Mundt, Fachbereichsleiter Vertragsmanagement der KNAPPSCHAFT. „Das Land Nordrhein-Westfalen geht damit einen innovativen Weg und führt Vertragspartnerschaften konstruktiv zusammen.“
Rund 80 nordrhein-westfälische Krankenhäuser haben bereits ihr Interesse am Modellprojekt bekundet und sind von den Pflegekassen über die weiteren Abläufe informiert worden. Wenn ein Krankenhaus Kurzzeitpflegeplätze anbieten möchte, muss ein individueller Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen geschlossen werden. Auf die dafür vorgegebenen Rahmenbedingungen haben sich die Pflegekassen untereinander unter Mitwirkung und Beteiligung des Ministeriums bereits geeinigt. Darüber hinaus wird in der ersten Jahreshälfte 2020 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Kurzzeitpflege im Krankenhaus“ angeboten.