Kreis Soest. Einmal jährlich trifft sich die Bauaufsicht des Kreises mit Architekten und Bauingenieuren. Dieser um Wissenswertes zu aktuellen Themen angereicherte Erfahrungsaustausch hat sich zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. So organisierte Abteilungsleiter Michael Joswig diese Infoveranstaltung bereits zum 26. Mal. Fast 70 Gäste folgten am Montag, 3. Februar, seiner Einladung in den Sitzungssaal des Kreishauses. Die weitere Digitalisierung der Dienstleistungen der Bauaufsicht stand im Mittelpunkt.
Neben Abteilungsleiter Michael Joswig standen sein Stellvertreter Frank Hoffmann und Sachbearbeiter Norbert Lenek Rede und Antwort. Die Bauaufsicht des Kreises hat Entwurfsverfassern (Architekten oder Bauingenieuren) bereits seit einigen Jahren über das Integrierte Bauportal die Möglichkeit geboten, Bauanträge online mit digitaler Signatur zu stellen. Damit wurde teilweise vorweggenommen, was das Onlinezugangsgesetz nun gesetzlich regelt. Bis 2022 sollen Bund, Länder und die Kommunen alle Verwaltungsleistungen auch digital anbieten.
Basis soll spätestens zu diesem Zeitpunkt das Servicekonto NRW sein, und zwar als Nutzerkonto für alle digitalen Dienstleistungen bundesweit. Es funktioniert wie das Anlegen eines Nutzerkontos in Onlineshops. Die persönlichen Daten müssen nur einmal gespeichert werden. Ein hinterlegtes Postfach vereinfacht die sichere elektronische Kommunikation. Schnittstellen zu Fachverfahren garantieren, dass das Baulastenverzeichnis, die bauaufsichtliche Zustimmung, der Bauvorbescheid und die Baugenehmigung sowie die Grundstücksteilungsgenehmigung künftig medienbruchfrei bearbeitet werden können.
In der Anfang 2019 in Kraft getretenen neuen Landesbauordnungen hat Nordrhein-Westfalen neue Vorschriften zur Barrierefreiheit festgelegt. Danach müssen Planer ergänzend zu den bisherigen Bauvorlagen seit Jahresanfang 2020 verbindlich für öffentlich zugängliche Gebäude, die als so genannte große Sonderbauten gelten, ein Barrierefrei-Konzept einreichen. Darum ging es beim Architektentreff in einem weiteren großen Themenblock. Die Teilnehmenden erfuhren, dass entsprechend dimensionierte Sport- und Freizeitstätten, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen, aber auch Fitnessstudios, Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Arztpraxen und Besuchsräume von Krankenversicherungen sowie auch Büro- und Verwaltungsgebäude betroffen sind. Der Nachweis der Barrierefreiheit muss unter anderem für die Erreichbarkeit der baulichen Anlage, die Gebäudezugänge, die PKW-Stellplätze sowie durch entsprechende Flur- und Türbreiten oder durch das Vorhalten von Aufzügen geführt werden.
Das Themenspektrum vervollständigten unter anderem der Brandschutz je nach Gebäudeklasse, die Problematik der Abstandsflächen, die Vorschriften für vorzuhaltende Stellplätze und Garagen sowie die Anforderungen an Geruchsgutachten.
Foto: Großes Interesse – Foto Wilhelm Müschenborn/Kreis Soest