Kultur- und Kreativwirtschaft kämpft gegen Nachfrage-Einbruch

Aachen. Die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region leiden besonders unter den Folgen der Corona-Pandemie. Viele setzen deshalb verstärkt auf digitale Angebote, um die Krise zu überwinden. Laut einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen geben mehr als 60 Prozent an, sich derzeit in einer schlechten Geschäftslage zu befinden. Nur 8 Prozent bewerteten ihre aktuelle Situation als gut. Bei nahezu der Hälfte ist die Nachfrage gesunken, mehr als 40 Prozent melden sogar einen weitgehenden Stillstand ihrer geschäftlichen Tätigkeit. Infolge der Pandemie will jeder dritte Unternehmer geplante Investitionen für dieses Jahr reduzieren. Mit einer Rückkehr zur Normalität rechnet fast die Hälfte der Befragten frühestens im Verlauf des kommenden Jahres. Erst bei 4 Prozent hat die Auslastung wieder das Vorkrisenniveau erreicht.

Als Reaktion auf die Pandemie haben rund 60 Prozent der Unternehmer ihr Geschäftsmodell angepasst. Sie setzen jetzt verstärkt auf neue Eventkonzepte und -formate wie das Streamen von Konzerten, Open-Air-Kinos oder Online-Workshops. Grund für die Neuausrichtungen: Die aktuellen Schutz- und Hygieneauflagen bei Präsenzveranstaltungen führen zu Mehrkosten und stellen deren Wirtschaftlichkeit in Frage. „Geschäftsmodelle wenn möglich zu digitalisieren, macht Sinn – sofern die Unternehmer bei ihren Vorhaben unterstützt werden“, sagt Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. „Nach den Umsatzausfällen der vergangenen Monate ist es für viele schwerer geworden, die notwendige Transformation aus eigener Kraft zu stemmen.“

Wegen der hohen Anzahl an Solo-Selbstständigen im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft haben nur 11 Prozent der regionalen Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragt. Hingegen haben 42 Prozent Soforthilfe zur Überbrückung in Anspruch genommen. Diese deckt im Einzelfall allerdings weniger als 5 Prozent der Einnahmeausfälle, bemängeln die Befragten. Außerdem konnten zunächst nur Betriebsausgaben geltend gemacht werden – ein Kritikpunkt, der später revidiert wurde. Etlichen Antragstellern seien damals die Kriterien für den Erhalt der Soforthilfe nicht klar gewesen – weshalb sie diese nun teilweise zurückzahlen mussten. Das wiederum habe zur Folge, dass die Betroffenen Rücklagen ab- und Verbindlichkeiten aufbauen müssen. Künftige Investitionen würden dadurch erschwert.