Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie treffen insbesondere Gastronomiebetriebe und Hotels. Viele Ausbildungsbetriebe aus dieser Branche müssen aufgrund des Lockdown seit dem 2. November schließen und können ihre Auszubildenden wegen fehlender Arbeit oder gar vorübergehender Betriebsschließung nicht mehr praxisgerecht ausbilden. Andererseits gibt es Betriebe, die gerne zusätzliche Auszubildende einsetzen würden, wie beispielsweise der Lebensmitteleinzelhandel. Diesen Unternehmen bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein mit dem Projekt #AzubiSharing Unterstützung an. Die einfache Idee dahinter: Ausbildungsbetriebe geben ihren Auszubildenden vorübergehend an einen anderen Ausbildungsbetrieb ab. Auszubildende können ihre Ausbildung ohne Unterbrechung fortsetzen, und der abgebende Betrieb wird entlastet – in der Ausbildung bei brachliegendem Geschäft und bei der Ausbildungsvergütung des Azubis.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
– Die Auszubildenden müssen der „Ausleihe“ zustimmen.
– Der zwischen den zwei Ausbildungsbetrieben geschlossene Kooperationsvertrag muss bei der IHK eingereicht und vorab genehmigt werden.
– Die Berufsgenossenschaft beziehungsweise der Versicherungsträger sollte informiert werden.
– Rechte und Pflichten (Gesamtverantwortung) verbleiben beim bisherigen Ausbildungsbetrieb.
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt weiterhin beim ursprünglichen Ausbildungsbetrieb, und der Auszubildende kehrt nach seiner „vorübergehenden Ausleihe“ in seinen ursprünglichen Ausbildungsbetrieb zurück.
„Diese Möglichkeit kann vor allem für kleine und mittelständische Betriebe attraktiv sein und ist auf jeden Fall eine Win-win-Situation für alle“, sagt Daniela Perner, Geschäftsführerin des IHK-Bereichs Innovation, Bildung, Fachkräfte. Die IHK hilft bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern, bei der Vertragsgestaltung sowie bei der Klärung von Fragen während des Ausbildungsverlaufs.