Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland lagen im 2. Quartal 2020 durchschnittlich 6,6 % höher als im 2. Quartal 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Preise für Wohnungen sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser gegenüber dem Vorquartal um 2 %. Damit verteuerten sich Wohnimmobilien trotz Corona-Krise weiterhin sowohl in der Stadt als auch auf dem Land.
Im 2. Quartal 2020 waren in den sieben größten Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf) Ein- und Zweifamilienhäuser 6,5 % und Eigentumswohnungen 6,1 % teurer als im Vorjahresquartal. Damit setzte sich der Anstieg der Preise für Wohnimmobilien in Metropolen zwar fort, jedoch weiterhin mit einer abnehmenden Dynamik bei Wohnungen. Für Eigentumswohnungen hatte die Veränderungsrate zum Vorjahresquartal im 2. Quartal 2019 noch 7,9 % betragen, im 2. Quartal 2018 lag sie bei 11 %. In den anderen Großstädten ab 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern stiegen im 2. Quartal 2020 die Häuserpreise um 7,3 % und die Preise für Eigentumswohnungen um 8,2 % im Vergleich zum Vorjahresquartal. Auch in ländlichen Kreisen wurden Wohnimmobilien im Durchschnitt teurer. So erhöhten sich die Preise für Häuser in dichter besiedelten ländlichen Kreisen um 8,9 % und für Eigentumswohnungen um 5,9 %. In dünn besiedelten ländlichen Kreisen stiegen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 4,8 %, Wohnungen verteuerten sich um 6,6 %.
Mit der aktuellen Veröffentlichung wurde die Schnellschätzung des 2. Quartals 2020 für den bundesweiten Häuserpreisindex um 0,6 Prozentpunkte bezogen auf die Veränderungsrate zum Vorquartal revidiert (vorläufiger Wert: +1,4 %, revidierter Wert +2,0 %). Das Ergebnis des 1. Quartals 2020 wurde um 0,3 Prozentpunkte revidiert (vorläufiger Wert: +0,3 %, revidierter Wert +0,6 %). In einzelnen Fällen, zum Beispiel für Ein- und Zweifamilienhäuser in dünn besiedelten ländlichen Kreisen, lagen die Revisionsdifferenzen deutlich höher. Diese Revisionen werden regelmäßig durchgeführt, um nachträgliche Meldungen von Transaktionsdaten noch berücksichtigen zu können.