Die Bruttoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) lagen im Jahr 2019 bei rund 7,1 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, beliefen sich die Nettoausgaben in Nordrhein-Westfalen – abzüglich der Einnahmen (größtenteils Erstattungen durch andere Sozialleistungsträger) in Höhe von 499 Millionen Euro – auf nahezu 6,6 Milliarden Euro. Das waren 7,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
6,4 Prozent der Ausgaben entfielen auf den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) und 93,6 Prozent auf Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Die größte Ausgabeposition darunter war die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII), auf die 73,2 Prozent der gesamten Nettoausgaben entfielen. Die Eingliederungshilfe war 2019 zum letzten Mal in das Sozialhilferecht (SGB XII) integriert; sie wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 1. Januar 2020 in das Rehabilitations- und Teilhaberecht (SGB IX) übernommen. Für die Hilfen zur Pflege wurden 14,3 Prozent der gesamten Nettoausgaben aufgewendet, auf die Hilfen zur Gesundheit entfielen 3,7 Prozent und auf die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen 2,5 Prozent.
Während die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt gegenüber dem Jahr 2018 rückläufig waren (−0,6 Prozent), stiegen die Ausgaben nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII um 8,5 Prozent. Die Nettoausgaben für die Hilfen zum Lebensunterhalt wurden zu 45,9 Prozent für Hilfeleistungen in Einrichtungen aufgewendet. Bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen traf dies auf 73,6 Prozent und bei der Hilfe zur Pflege auf 85,4 Prozent der Nettoausgaben zu. Aufgrund von Änderungen der Gesetzesgrundlage werden die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) seit dem Berichtsjahr 2017 nicht mehr in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe ausgewiesen.