Sonderinvestitionsprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für Städte und Gemeinden 2020

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, hat den Projektaufruf für den neuen vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund finanzierten Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021 heute den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden vorgestellt.

Für den Investitionspakt 2020 werden rund 47 Millionen Euro und vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushaltes sowie des Bundeshaushaltes 2021 voraussichtlich rund 31 Millionen Euro für das Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen.

Ein Ausnahme-Jahr erfordert Ausnahme-Entscheidungen: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ entschieden, die fällig werdenden städtischen Eigenanteile für das Sonderprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für das Jahr 2020 zu übernehmen.

Ministerin Ina Scharrenbach: „Die Finanzhilfen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes können für Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern, eingesetzt werden. Vorrang in der Förderung haben Maßnahmen, die besonders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum Inhalt haben, zum Beispiel Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähnliches.“

Förderfähig sind

  • innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur;
  • außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die Erreichung der mit dem Investitionspakt verfolgten Ziele sichergestellt wird;
  • im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatzneubau innerhalb und außerhalb von Gebieten;
  • darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender Programmgebiete der Städtebauförderung, wenn dort nachweislich notwendige Infrastrukturen im Sinne dieses Investitionspaktes fehlen.“

Die Aufnahme eines Antrags in den Investitionspakt 2020 ff. kann dann erfolgen, wenn der Förderbetrag mindestens 25.000 Euro beträgt.

Die Höhe der Förderung beträgt je Maßnahme

  • für Hochbaumaßnahmen höchstens 1.500.000 Euro,
  • für Tiefbaumaßnahmen höchstens 750.000 Euro.

Förderanträge für den Investitionspakt Sportstätten 2020 sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen. Für das Programmjahr 2021 sind die Anträge bis zum 15. Januar 2021 an die zuständige Bezirksregierung zu richten.