Die Badegewässer in Nordrhein-Westfalen weisen eine hohe Wasserqualität auf. Darauf weisen das Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hin. In Nordrhein-Westfalen gibt es 83 ausgewiesene EU-Badegewässer mit insgesamt 108 Badestellen, an denen während der Badesaison regelmäßig Untersuchungen der Wasserqualität stattfinden. Nach aktuellen Daten weisen 104 Badestellen eine „ausgezeichnete“ und drei Badestellen eine „gute“ Wasserqualität auf. Der Horstmarer See in Lünen erhielt eine „ausreichende“ Bewertung; ein erhöhter Bestand an Kanadagänsen beeinflusst die Gewässerqualität.
Die routinemäßige Überwachung der Badestellen stellt sicher, dass das Baden in den ausgewiesenen EU-Badegewässern nur bei hygienisch einwandfreien Bedingungen erlaubt ist. In diesem Zusammenhang besteht nach derzeitigem Kenntnisstand und nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zudem kein Anlass zur Sorge, dass Covid-19 (SARS CoV-2) über den Wasserweg übertragen wird. Auch nach Auskunft des Umweltbundesamtes sind nach aktuellem Kenntnisstand in Badegewässern keine relevanten Konzentrationen an SARS-CoV-2 zu erwarten, die zu einer Infektion führen können.
„Wenn es um die Wasserqualität geht, steht dem Badevergnügen in allen 83 Badegewässern Nordrhein-Westfalens nichts entgegen, vom Aasee bis zum Zieselsmaar. Aber die Freude währt nur dann, wenn alle umsichtig sind und die Hygiene- und Abstandsregeln konsequent einhalten“, mahnt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zur Vorsorge. Wer einen Badeausflug plant, sollte sich vorab über die Bewertungen und Öffnungen des Badegewässers informieren. Hier treffen die Kommunen individuelle Regelungen. Aktuelle Bewertungen und Informationen können unter www.badegewaesser.nrw.de eingesehen werden.
Seit mehr als 30 Jahren wird die Qualität der Badegewässer in ganz Europa nach einer einheitlichen Richtlinie geprüft. 2006 wurde die Richtlinie komplett überarbeitet und an den Stand der Wissenschaft und der praktischen Erfahrungen angepasst. Mit der EU-Badegewässer-Richtlinie (2006/7/EG) hat die Europäische Union einen flächendeckenden Schutz für das Baden in den Binnen- und Küstengewässern eingeführt.
Die Qualität eines Badegewässers wird anhand von Messwerten aus den zurückliegenden vier Jahren beurteilt. Zusätzlich nehmen die Gesundheitsämter während der Badesaison mindestens alle vier Wochen Wasserproben zur Analyse. Geprüft wird das Auftreten der Darmbakterien „Intestinale Enterokokken“ und „Escherichia coli“, die – als natürliche Darmbewohner von Mensch und Tier – durch Ausscheidungen in das Badegewässer gelangen und bei erhöhten Konzentrationen zu Krankheiten wie Übelkeit oder Durchfall führen können. Wenn eine erhöhte Konzentration dieser Keime vorliegt, wird zum Schutz der Badegäste ein zeitweiliges Badeverbot erlassen.