Die neu ausgerichtete Förderung des Landwirtschaftsministeriums zur Strukturentwicklung des ländlichen Raums ist stark nachgefragt. „Für 2020 konnten bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt über elf Millionen Euro für 62 Projekte in 58 Gemeinden und Regionen bewilligt werden“, erklärte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Finanziert werden die Maßnahmen aus Mitteln des Sonderrahmenplans zur Ländlichen Entwicklung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).
Insgesamt 4,1 Millionen Euro fließen als so genannte Regionalbudgets in die LEADER- und VITAL.NRW-Regionen für die Umsetzung von Kleinprojekten, wie zum Beispiel der Einrichtung von so genannten Coworking-Spaces im Dorf, dem Bau einer Schutzhütte für Ausflüglerinnen und Ausflügler oder der Anschaffung einer mobilen Multifunktionsbühne für lokale Kulturevents. Die Regionen erhalten für das Jahr 2020 bis zu 180.000 Euro Fördermittel je Region, die sie zur Umsetzung der Projekte an die Trägerinnen und Träger der Kleinprojekte weiterleiten. Der Fördersatz für die Kleinprojekte kann bis zu 80 Prozent betragen, die Auswahl der Projekte und die genaue Förderhöhe legen die Entscheidungsgremien der Regionen auf Grundlage von Projektskizzen fest.
„Ich freue mich, dass unser Förderangebot so gut angenommen wird und erwarte von den jetzt bewilligten Regionalbudgets und der unbürokratischen Förderung von Kleinprojekten noch einmal einen Schub für die Regionalentwicklungsprozesse. Die Projekte leisten einen wertvollen Beitrag, um den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Natur-Raum zu sichern und weiterzuentwickeln“, erklärte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.
Ein zweiter Schwerpunkt ist die Förderung des ländlichen Wegebaus. Insgesamt werden für die Kommunen im ländlichen Raum Fördermittel in Höhe von 4,2 Millionen Euro für Ausbau und Modernisierung von Wirtschaftswegen für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zur Umsetzung ländlicher Wegenetzkonzepte bereitgestellt. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent, maximal 500.000 Euro.
Weitere 2,3 Millionen Euro werden eingesetzt für touristische Infrastrukturen und Freizeitinfrastrukturen mit lokalem oder regionalem Bezug sowie für Sportgelegenheiten zur Nutzung für Spiel, Sport und Bewegung durch die ländliche Bevölkerung.