Im Rahmen der heutigen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag kritisiert der Bundesverband Deutsche Startups e.V. (Startup-Verband) die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verschärfungen im Außenwirtschaftsrecht (Außenwirtschaftsgesetz (AWG) BT Drs 19/18895 sowie 15. bzw. 16. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)) in einer Stellungnahme. Der Startup-Verband äußert grundsätzliches Verständnis, dass die Bundesregierung (etwaige) Gefährdungen aus Unternehmensbeteiligungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wirksam beschränken möchte. Allerdings gehen die Vorschläge der Bundesregierung in ihrer Wirkung weit darüber hinaus. Es ist zu befürchten, dass im Falle einer Umsetzung die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Startups im internationalen Vergleich gefährdet, der Gründungsstandort geschwächt und die Innovationskraft Deutschlands insgesamt Schaden nehmen würde. Insbesondere kritisiert der Startup-Verband die Einführung einer Genehmigungspflicht, die Absenkung des Untersagungstatbestandes sowie die geplante Ausweitung der Meldepflichten auf weitere Wirtschaftsbereiche.
David Hanf, stellvertretender Präsident des Bundesverbandes Deutsche Startups e.V., erläuterte im Rahmen der Expertenanhörung im Deutschen Bundestag: „Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wie diesen sind eine offene Volkswirtschaft und Investitionen ein wichtige Grundpfeiler für die Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen. Insbesondere Startups sind auf externes Eigenkapital angewiesen. Die vorgeschlagenen Einschränkungen gehen auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit unserer Startups durch ausbleibende Investitionen und erschweren im Ergebnis die Sicherung und Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze im Startup-Bereich in Deutschland.
Schon allein die Corona-Pandemie stellt unsere Startups aktuell vor immense Herausforderungen. Wenn jetzt auch noch verschärfte Regeln für Investitionen und Unternehmensbeteiligungen hinzukommen, dann wird Startups dringend benötigtes Kapital für Wachstum und Innovationen vorenthalten. Wenn die Bundesregierung Investitionen von außen verhindert muss sie verstärkt Anreize für heimische Investitionen schaffen. Der angekündigte „Zukunftsfonds“ muss daher schnellstmöglich umgesetzt werden.“
Der Startup-Verband empfiehlt, Startup-Finanzierungen (durch Venture Capital) nach Möglichkeit grundsätzlich vom Anwendungsbereich des s AWG bzw. der AWV auszunehmen. Sofern diese Empfehlung nicht aufgegriffen wird, sollte die Meldepflicht unbedingt eindeutig definiert, die Meldeschwelle unter Berücksichtigung Startup-spezifischer Finanzierungssituation angehoben und eine kurze Frist für das Genehmigungsverfahren eingeführt werden.
Investitionen aus Drittstaaten leisten einen wichtigen Beitrag zum Wachstum europäischer und deutscher Startups. Aktuell machen die Investitionen von Drittstaaten knapp die Hälfte der europäischen Investitionen in Venture Capital aus. Gerade vor diesem Hintergrund sollte M&A-Markt in Deutschland und Europa gestärkt werden. Die Vorschläge der Bundesregierung führen allerdings zum Gegenteil.