Land fördert Verbraucherforschung: Rund 125.000 Euro für Projekte der Universitäten Bochum, Hagen und Siegen

Mit 125.000 Euro fördert das Land Nordrhein-Westfalen vier Projekte zur Verbraucherforschung an den Universitäten Siegen, Bochum und Hagen. Die Forscherinnen und Forscher waren in der aktuellen Ausschreibungsrunde des bei der Verbraucherzentrale NRW angesiedelten Kompetenzzentrums Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) erfolgreich. In ihren Projekten geht es um digitale Märkte, Datenschutz und Geldanlage – und Hindernisse im Verbraucheralltag.

Die Universität Siegen konnte sich gleich mit zwei Anträgen durchsetzen. Ein Forscherteam der Uni beschäftigt sich mit den Herausforderungen, die Online-Shopping-Angebote für Geflüchtete mit sich bringen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese in Deutschland mitunter erstmalig mit digitalen Einkaufsmöglichkeiten konfrontiert sind. Im Fokus des zweiten Siegener Projekts steht der Umgang der Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Datenschutzgrundverordnung.

Ein Projektteam der Fernuniversität Hagen unterzieht die EU-Verordnung über die Verbraucherinformationen bei Finanzprodukten einer kritischen Prüfung und untersucht, ob die Informationen der Banken objektiv, transparent und vergleichbar sind.

Forscher des Instituts für Kredit- und Finanzwirtschaft e.V. an der Ruhr-Universität Bochum wiederum beschäftigen sich mit der produkt- und provisionsunabhängigen Honorarberatung, bei der der Berater ausschließlich seine Zeit und sein Fachwissen in Rechnung stellt. Die Bochumer Forscher untersuchen dabei u.a. die Frage, ob Provisionen der Produktanbieter zu vermehrten Fehlberatungen der Kunden führen.

 Das KVF NRW ist ein Kooperationsprojekt der Ministerien für Kultur und Wissenschaft (MKW) und für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) sowie der Verbraucherzentrale NRW. Durch die Förderung von Projekten soll unabhängige, verbraucherrelevante Forschung in Nordrhein-Westfalen ermöglicht werden. Gefördert werden Vorhaben aus allen Fachrichtungen. Ausschlaggebende Kriterien für die Förderung sind ein innovativer Ansatz, eine hohe Relevanz für die Verbraucherforschung und die wissenschaftliche Exzellenz der Antragstellerinnen und Antragsteller. Die Empfehlungen zur Vergabe und Auszeichnung spricht der Wissenschaftliche Beirat des KVF NRW aus.