Der Rektor der Universität Bonn, Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Hoch, erhält für seine vorbildliche Amtsführung die Auszeichnung „Rektor/Präsident des Jahres“ des Deutschen Hochschulverbandes (DHV). Der Preisträger wurde in einer Online-Umfrage unter den fast 32.000 Mitgliedern des Verbandes ermittelt. Mit der Prädikatsnote 1,55 erzielte Prof. Hoch die Bestbewertung. Dem Biologen bescheinigten die meisten Befragten, „kooperativ, koproduktiv, kommunikativ, konsensual“ zu agieren. Denkbar knapp hinter Hoch folgt Professor Dr. Stephan Dabbert, Rektor der Universität Hohenheim und Sieger des Jahres 2016, mit einer Note von 1,56. Auf Rang drei und vier liegen der Rektor der Universität Münster und Sieger des Jahres 2018, Professor Dr. Johannes Wessels, und der Präsident der Universität Bayreuth, Professor Dr. Stefan Leible, mit einer Bewertung von 1,70 bzw. 1,89. Platz fünf geht an den Rektor der RWTH Aachen, Professor Dr. Ulrich Rüdiger, mit einer Note von 1,90.
Für das Rektorenranking wurden die Wissenschaftler gefragt, inwieweit sie die jeweiligen Amtsinhabenden als geeignet zur Leitung der Hochschule ansehen. Dabei konnten sie ihre an Schulnoten orientierte Bewertung auf sechs Stufen von „ideale Besetzung“ (Note 1) bis „denkbar schlechteste Besetzung“ (Note 6) angeben. Im Durchschnitt beurteilen knapp 70 Prozent der Befragten die eigene Hochschulleitung überwiegend positiv. Dabei sieht mehr als ein Viertel (26 Prozent) ihre jeweilige Führungspersönlichkeit als „ideale Besetzung“ an. In Bonn versahen sogar mehr als zwei Drittel der Befragten, nämlich 68,8 Prozent, Rektor Hoch mit dieser Spitzenbewertung.
Über alle Teilnehmenden gemittelt, erhielten die deutschen Hochschulspitzen die Durchschnittsnote „Befriedigend plus“ (2,72). Auch wenn der diesjährigen Sieger Prof. Hoch nach dem Erfolg der Universität Bonn in der Exzellenzstrategie als „Exzellenzschmied“ gefeiert werde, spiele in den meisten Bewertungen der Erfolg oder Misserfolg in dem Prestigewettbewerb keine aus-schlaggebende Rolle, so der DHV. In die Bewertung kamen nur Hochschulen mit Leitungspersönlichkeiten, die zu Beginn der Abstimmung mindestens 100 Tage im Amt waren und für die mindestens 30 Bewertungen abgegeben wurden.