Rund 2.600 Petitionen beraten

NRW. Mehr als 5.000 Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern haben den Landtag im Jahr 2019 erreicht. Das geht aus dem aktuellen Bericht des Petitionsausschusses hervor, den der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Thomas Schnelle, am Donnerstag, 19. Dezember 2019, im Plenum des Landtags vorgestellt hat. Es steigt die Zahl der Eingaben, denen Unterschriftenlisten beigelegt sind, die zum Teil vorher auf Plattformen im Internet gesammelt wurden. „Unterschriften zu sammeln ist für ein Petitionsverfahren beim Landtag nicht nötig. Der Petitionsausschuss des Landtags prüft alle Anliegen jedes einzelnen Bürgers bzw. jeder einzelnen Bürgerin. Wichtig ist aber: Wir können nur Anliegen bearbeiten, die direkt an den Landtag gerichtet sind. Online Unterschriften zu sammeln, reicht nicht“, sagte Thomas Schnelle.

 Im ersten Halbjahr 2019 hat der Petitionsausschuss 2.630 Petitionen beraten und einen Beschluss gefasst. In fast 40 Prozent der Fälle konnte ein positives Ergebnis für die Petentinnen und Petenten erreicht werden. 23 Prozent der Fälle wurden die Petentinnen und Petenten allgemein beraten oder die Eingabe an eine andere Stelle überwiesen. In 37 Prozent der Eingaben konnte keine rechtliche Verbesserung erreicht werden.

Deutlich erhöht haben sich Eingaben aus dem Sozialrecht. Hier wurden rund 700 Petitionen im Ausschuss beraten, das sind fast 25 Prozent der gesamten Eingaben. Zugenommen hat die Anzahl der Petitionen im Schwerbehindertenrecht, insbesondere in denen eine Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen und die Feststellung des Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis erbeten wird. Unverändert hoch ist der Anteil der Eingaben aus dem Ausländerrecht. Dort hat der Petitionsausschuss 551 Eingaben abgeschlossen, rund 20 Prozent aller Beschlüsse.

Ein zunehmend auftretendes Problem ist, dass es immer weniger geeigneten Wohnraum für Sozialleistungsempfänger gibt. Hier spielen Angemessenheitsgrenzen eine bedeutende Rolle. So ist eine 45-Quadratmeter-Wohnung zu einem angemessenen Preis wesentlich schwieriger finden, als noch vor einigen Jahren. Oft wurden auch die Nichtgewährungen und Kürzungen von Sozialleistungen beanstandet. So haben beispielsweise nicht gewährte Mehrbedarfe und auch Rückzahlungen von Energieversorgern für Strom- und Heizkosten, die als zufließendes Einkommen den Sozialleistungsempfängern anzurechnen sind, Probleme geschaffen. Der Petitionsausschuss beriet dazu zahlreiche Eingaben, darunter Petitionen alleinerziehender Mütter, deren Kinder eine Ausbildung begannen oder die gemeinsame Wohnung verließen und denen dann Leistungskürzungen drohten.

 Der Petitionsausschuss ist der „Kummerkasten“ des Parlaments: Jeder, der sich von einer Behörde ungerecht behandelt fühlt, kann sich an die 21 Abgeordneten des Ausschusses wenden. Eine Petition darf grundsätzlich jeder einreichen, so steht es in Artikel 17 des Grundgesetzes. Sie muss schriftlich und unter der Nennung von Name und Adresse erfolgen. Den Petitionsausschuss kann man per Brief, per Fax oder per Email erreichen.