NRW. Die Kreise in NRW fordern ein Umdenken bei der Refinanzierung der Soziallasten. Im Gespräch mit der nordrhein-westfälischen Kommunalministerin Ina Scharrenbach machte der LKT NRW-Vorstand seine Erwartungen an Bund und Land deutlich. „Bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft werden die NRW-Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 in hohem Maße benachteiligt“, betonte der Erste Vizepräsident, Landrat Dr. Ansgar Müller (Kreis Wesel), in der jüngsten Vorstandssitzung des Landkreistags NRW (LKT NRW). Insgesamt ist mit einem Minus von 115 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren zu rechnen. „Grund dafür ist der Verteilungsmaßstab. Durch die geplante ‚Umleitung‘ von Bundesmitteln über zusätzliche Umsatzsteueranteile kommt das Geld nicht da an, wo die Sozialkosten auch anfallen“, erklärte Dr. Müller. „Dabei werden die Kreise bei der KdU-Erstattung doppelt benachteiligt: Zum einen werden Umsatzsteueranteile nach Wirtschaftskraft und nicht nach Soziallast bemessen. Somit profitieren wirtschaftsstarke Städte und Gemeinden. Zum anderen fließen Umsatzsteueranteile lediglich an die Gemeinden und nicht an die Kostenträger im kreisangehörigen Raum: an die Kreise“, beklagte Dr. Müller.
Daher forderte der LKT NRW im Gespräch mit NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach ein grundsätzliches Umdenken bei der Entlastung der Kommunen von Sozialkosten: „Wir brauchen eine an den tatsächlichen Sozialkosten orientierte Umsatzsteuerbeteiligung. Außerdem müssen die Kostenträger selbst direkt entlastet werden.“ Auch weitere kommunale Finanzthemen standen auf der Agenda beim Treffen zwischen dem Vorstand des LKT NRW und der NRW-Kommunalministerin. So warnten die NRW-Landräte vor einer erneuten Steigerung der kommunalen Soziallasten durch das vom Bundestag vor wenigen Tagen beschlossene Angehörigenentlastungsgesetz und sprachen sich zudem für eine nachhaltige Bundesunterstützung bei der Lösung der Problematik kommunaler Altschulden in NRW aus. Im Hinblick auf die Herausforderungen für die Kommunen bei der Umsetzung des neuen Umsatzsteuerrechts begrüßten die Landräte ausdrücklich, dass das Land NRW eine Initiative in den Bundesrat eingebracht hat, die Übergangsfrist um zwei Jahre zu verlängern.