Zehn verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2020

Gelsenkirchen. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen ist in seiner Sitzung am Donnerstag (13. Februar 2020) dem Antrag des Handelsverbandes NRW Westfalen-West e. V. gefolgt und hat Ladenöffnungszeiten an zehn Sonntagen im Jahr 2020, jeweils von 13 bis 18 Uhr, im Zusammenhang mit elf örtlichen Veranstaltungen für den Einzelhandel freigegeben.

In der Gelsenkirchener Altstadt werden demnach am 5. April im Zusammenhang mit dem „Blumen- und Gartenmarkt“, am 7. Juni im Zusammenhang mit der Veranstaltung „GEspaña“, am 4. Oktober im Zusammenhang mit dem „Bauernmarkt“ und am 8. November im Zusammenhang mit dem Fest „1000 Lichter in der City“ die Einzelhandelsgeschäfte am Nachmittag öffnen dürfen.

Für Gelsenkirchen-Buer wurden der 14. Juni im Zusammenhang mit dem Fest „Buer Live“, der 30. August im Zusammenhang mit dem „City-Fest“ und der 6. Dezember im Zusammenhang mit dem „Weihnachtsmarkt“ festgelegt.

In Gelsenkirchen-Horst wurden der 29. März im Zusammenhang mit der „Horster Mobilitätsschau“, der 14. Juni im Zusammenhang mit dem „Mittelalterfest Gaudium“, der 27. September im Zusammenhang mit dem „Horster Herbst“ und der 29. November im Zusammenhang mit dem „Horster Adventmarkt“ ausgewählt.

Nach dem neugefassten Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse an jährlich bis zu sechzehn Sonn- oder Feiertagen ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein