Haushalt 2020/2021 der Stadt Dortmund kann in Kraft treten

Die Genehmigung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021, die allgemeine Rücklage der Stadt Dortmund zu verringern, konnte Regierungspräsident Hans-Josef Vogel persönlich an den Dortmunder Oberbürgermeister Ullrich Sierau übergeben. Der Haushalt kann nun bekanntgemacht werden und in Kraft treten. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 12. Dezember 2019 einen Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen. Nach Aufbereitung der beschlossenen Festsetzungen hat die Stadt den Haushalt am 13. Januar 2020 bei der Bezirksregierung Arnsberg angezeigt. Durch die positive Antwort auf diese Anzeige hat Regierungspräsident Hans-Josef Vogel nun das Anzeigeverfahren beendet. Die Stadt Dortmund plant für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit Jahresfehlbeträgen von 54,3 bzw. 57,3 Millionen Euro. Damit entfernt sich die Stadt in ihrer Planung von einem ausgeglichenen Haushalt. Zum Ausgleich der Defizite muss die Stadt auf die allgemeine Rücklage zurückgreifen, die sich rechnerisch um 3,5 Prozent bzw. 3,8 Prozent verringern würde. Eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes besteht damit aber noch nicht. Der Regierungspräsident betonte: „Die Stadt Dortmund wird weitere Anstrengungen unternehmen, um einen dauerhaft ausgeglichenen Haushalt zu erreichen“.