Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die Hochschulen, bis spätestens Ende 2022 eine medienbruchfreie digitale Bewerbung und Immatrikulation für alle Studiengänge anzubieten. Mit einer neuen Vereinbarung zur Umsetzung der Online-Bewerbung, -Zulassung und -Einschreibung setzen das Land und die Hochschulen dies im Einvernehmen mit der Digitalen Hochschule Nordrhein-Westfalen um. Ab 2023 soll der gesamte Prozess der Bewerbung, Zulassung und Einschreibung für den Studienbeginn für alle Bachelor- und Master-Studiengänge digital und medienbruchfrei erfolgen. Hierfür werden nun die notwendigen organisatorischen Veränderungen bei der digitalen Transformation der Prozesse an den Hochschulen in den Fokus genommen, zum Beispiel indem zusätzliches Personal in den Studierendensekretariaten eingestellt oder bestehendes Personal geschult wird. Das Land stellt den Hochschulen für den Umstellungsprozess insgesamt mehr als elf Millionen Euro bereit.
Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen sagt: „Wir wollen die Chancen der digitalen Transformation an den Hochschulen weiter vorantreiben. Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung gehen wir gemeinsam mit den Hochschulen einen weiteren großen Schritt voran und stellen den gesamten Prozess der Bewerbung, Zulassung und Einschreibung zukunftsfest digital auf. Das kommt künftigen Studienbewerberinnen und -bewerbern zugute, die sich elektronisch und medienbruchfrei für alle Studiengänge an den Hochschulen im Land immatrikulieren können. Damit ist das aufwendige Ausdrucken und Einsenden von Dokumenten im Rahmen der Einschreibung künftig Geschichte.“
Parallel wird seit Ende 2020 in dem Projekt „Weiterentwicklung der Campus-Management-Software HISinOne“ („HISinOne-CM.nrw“) die technische Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) über die Campus-Management-Systeme erarbeitet. Über diese IT-Systeme findet derzeit an den Hochschulen beispielsweise die Kurs- und Prüfungsverwaltung statt. Durch die Software-Anpassungen sollen die Anforderungen, die sich für die Hochschulen aus dem OZG sowie dem E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen ergeben, erfüllt werden. Hierzu gehört auch der digitale Immatrikulationsprozess. Beispielsweise soll hierüber künftig die geplante Authentifizierung von Bewerberinnen und Bewerbern anhand eines elektronischen ID-Verfahrens möglich sein. Da die Software-Lösung „HISinOne“ von einem Großteil der Hochschulen bundesweit eingesetzt wird, profitieren auch Hochschulen aus anderen Bundesländern von diesem Engagement aus Nordrhein-Westfalen.