Bereits im Oktober 2021 hat es ein erstes Beteiligungsverfahren zum Lärmaktionsplan der Stadt Mönchengladbach gegeben. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Rückmeldungen hat die Stadt den ersten Entwurf überarbeitet und nun zu dem überarbeiteten Entwurf eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht Unternehmen darauf aufmerksam, dass sie auch zu diesem zweiten Entwurf Stellung nehmen können. Die IHK hat als Trägerin öffentlicher Belange die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. „Deshalb können Unternehmen uns ihre Anregungen und Bedenken zum Lärmaktionsplan bis zum 16. Februar zukommen lassen“, sagt IHK-Mitarbeiterin Coco Büsing. Sie empfiehlt betroffenen Unternehmen, Hinweise parallel auch direkt an die Stadt zu adressieren.
In einem Lärmaktionsplan legen die Kommunen Ziele, Strategien und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung fest, wie zum Beispiel Lkw-Fahrverbote oder Geschwindigkeitsreduzierungen. „Von manchen Maßnahmen können Unternehmen betroffen sein“, so Büsing. „Deshalb sollten sich Betriebe, deren Abläufe von der innerstädtischen Verkehrsinfrastruktur abhängig sind, mit den Maßnahmen im Lärmaktionsplan auseinandersetzen.“