Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, den nordrhein-westfälischen Ärztekammern sowie Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen die wesentlichen Inhalte des Entwurfs des neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Ziel der neuen Krankenhausplanung ist es, durch besonders leistungsfähige Strukturen eine innovative, qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und flächendeckende stationäre Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen – von den Metropolregionen bis zum ländlichen Raum.
„Wir gehen in Nordrhein-Westfalen mutig voran. Als erstes Bundesland werden wir die Krankenhausstruktur künftig differenziert über Leistungsbereiche und Leistungsgruppen planen. Klar ist: Die nordrhein-westfälische Krankenhausplanung ist eine leistungsfähige, soziale und gerechte Krankenhausplanung für die Menschen. Die Patientinnen und Patienten stehen bei den neuen Strukturen im Mittelpunkt. Das bedeutet im Klartext: Ich will mit der neuen Krankenhausplanung die bestmögliche Qualität in der stationären Versorgung erreichen”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Krankenhäuser müssten zum einen selbstverständlich für alle gut erreichbar sein. Zum anderen brauche es aber auch Spezialisierungen. „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass ein Krankenhaus über ausreichend Erfahrung verfügt und eine hohe Versorgungsqualität gewährleistet, wenn es eine bestimmte Leistung anbietet. Genau das wollen wir für die Zukunft sicherstellen und dafür soll die neue Krankenhausplanung sorgen. Es geht um eine sorgsame Neugestaltung mit Maß und Mitte”, so Laumann weiter.
„Der jetzt vorliegende Entwurf des Krankenhausplans beweist aus unserer Sicht, dass die Fragen einer zukünftigen Versorgungsstruktur am tragfähigsten in den Bundesländern und in den Regionen beantwortet werden können“, betont der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Jochen Brink. Jetzt gehe es darum, die neue Planungssystematik mit Augenmaß und realistischem Blick für die regionalen Strukturen umzusetzen. „Die heute verlässliche, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung abzusichern, muss das Ziel bleiben“, sagt Brink. Damit mögliche Auswirkungen vor Ort auf Akzeptanz treffen, müssten alle Entscheidungsprozesse transparent gemacht werden.
Der KGNW-Präsident betont: „Die neue Krankenhausplanung kann und wird nur funktionieren, wenn sie auch mit ausreichenden finanziellen Mitteln unterfüttert ist.“ Jede Veränderung an den bestehenden Versorgungsstrukturen löse unweigerlich erhebliche Kosten aus. „Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen erwartet darum von der Landesregierung eine klare Zusage, dass für die notwendigen Veränderungen am Versorgungsangebot der Krankenhäuser zusätzliche finanzielle Mittel verfügbar sein werden“, betont Jochen Brink.
„Gut aufgestellte Krankenhäuser sind ein zentraler und unverzichtbarer Baustein der Daseinsfürsorge und damit für unser Gemeinwesen“, so der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans-Albert Gehle. Er begrüßt, dass die künftige Krankenhausplanung detaillierter sein soll als bisher. „Die Medizin hat sich weiterentwickelt und spezialisiert. Die Ärztekammern haben dieser Entwicklung mit neuen Qualifikationen in der Weiterbildung Rechnung getragen. Auch der künftige Krankenhausplan geht mit breit aufgestellten Leistungsbereichen einerseits und spezialisierten Leistungsgruppen andererseits genau in diese Richtung und gibt einen sinnvollen Rahmen vor, innerhalb dessen dann die regionalen Planungskonzepte erarbeitet werden.“ Besonders wichtig ist Dr. Gehle dabei, dass eine regionale Krankenhausplanung die Zusammenarbeit der Krankenhäuser fördert: „Kooperation statt Konkurrenz. Sinnvolle Spezialisierung in gemeinsamer Absprache statt alle machen Alles! Genau dieses ist im Sinne der Patienten. Der neue Krankenhausplan bietet eine Grundlage dafür, wohnortnahe Grundversorgung auf der einen Seite und sinnvolle Spezialisierung auf der anderen Seite gerade auf regionaler Ebene wieder in Einklang zu bringen. Diese Krankenhausplanung darf dann nicht durch falsche Finanzierungsanreize der Bundesebene und sachfremde Vorgaben des gemeinsamen Bundesausschusses konterkariert werden. Denn bedarfsnotwendige Krankenhäuser müssen auch eine ausreichende wirtschaftliche Grundlage haben.“
Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, begrüßt die grundsätzliche Ausrichtung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen. „Aus unserer Sicht hängt die medizinische Qualität der Krankenhausversorgung ganz entscheidend von einer angemessenen Ausstattung der Abteilungen mit den richtig qualifizierten ärztlichen Kolleginnen und Kollegen ab. Die wird es künftig nur geben können, wenn eine gute ärztliche Weiterbildung auch bei zunehmender Spezialisierung möglich bleibt. Daher begrüßen wir die im Entwurf vorgesehene Ausrichtung der Krankenhausplanung an der ärztlichen Weiterbildungsordnung und plädieren dafür, Weiterbildungsverbünde zwischen Standorten der Spezialversorgung und solchen der Regelversorgung verbindlich vorzugeben.“
„Mit der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen wird die dringend erforderliche Kehrtwende eingeleitet und gute Voraussetzungen für eine zukunftsfähige, qualitäts- und patientenorientierte Krankenhausstruktur im Land geschaffen, die die Behandlungsqualität stärkt und den Ressourceneinsatz optimiert. Patientinnen und Patienten müssen darauf vertrauen können, dass Behandlungen nur dort erfolgen, wo die bestmöglichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Pandemie hat gezeigt, dass klare Zuständigkeiten und Spezialisierungen notwendig sind“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest.
„Nicht jedes Krankenhaus macht alles gleich gut. Experten wissen das und können entsprechend reagieren. Medizinische Laien sind hingegen auf eine verlässliche Unterstützung angewiesen. Für sie ist es erforderlich, dass die Krankenhausplanung künftig die Qualität zum Maßstab macht. Dadurch ändern sich Versorgungsschwerpunkte und Rollen vieler Kliniken. Eine flächendeckende Versorgung bleibt dabei ein unverrückbarer Eckpfeiler, gerade auf dem Lande“, so Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg.
„Bereits seit Jahren fehlen Pflegekräfte in den Krankenhäusern. Das geht zu Lasten der Patienten. Um die weiterhin knappen Personalressourcen stärker in der Pflege einzusetzen, ist es erforderlich, die Versorgungangebote da, wo es möglich ist, an den Krankenhäusern zu bündeln. Die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen muss deshalb klare Weichenstellungen vornehmen“, so Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen.
Seit Ende 2019 sind unter Leitung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in rund 50 Arbeitsgruppensitzungen des Landesausschusses für Krankenhausplanung die Grundzüge für einen neuen Krankenhausplan erarbeitet worden. In der heutigen Sitzung des Ausschusses sind die Ergebnisse dieser Sitzungen dem Gesamtgremium vorgestellt worden. Ausgangspunkt der Erarbeitung waren die Ergebnisse des von Gesundheitsminister Laumann 2019 vorgestellten Gutachtens zur Analyse der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen.
Mit dem neuen Krankenhausplan soll eine differenzierte Planungssystematik eingeführt werden, die effektive Steuerung, Transparenz und Qualität verbindet. Es werden künftig sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen ausgewiesen, die die medizinischen Fachgebiete und Unterdisziplinen abbilden. Das neue Planungssystem führt einheitliche und überprüfbare Qualitätsvorgaben je Versorgungsangebot für alle Krankenhäuser ein. Die Krankenhausplanung wird nicht mehr wie bislang vorrangig die „starre Plangröße Bett” zu Grunde legen, sondern von den tatsächlichen Fallzahlen in den verschiedenen Leistungsbereichen ausgehen. Damit orientiert sich die Krankenhausplanung stärker als bisher am tatsächlichen Versorgungsgeschehen.
In den neuen Krankenhausplan fließen zudem auch die Erfahrungen der Corona-Pandemie ein: Die flächendeckende Grundversorgung wird gestärkt. In Nordrhein-Westfalen soll für über 90 Prozent der Bevölkerung ein Krankenhaus innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein. Der Plan schreibt auch die flächendeckende Vorhaltung der Intensivmedizin fest. Künftig werden außerdem auch Abteilungen für Lungenheilkunde, die in der Pandemie eine besondere Rolle gespielt haben, wieder im Krankenhausplan ausgewiesen.