Gute Nachricht für die Radfahrer in Krefeld: Das neue Teilstück der Promenade zwischen Oppum und Linn kann nun auch offiziell genutzt werden. Eine Eröffnungsfeier durch die Stadtverwaltung im Beisein von Publikum kann es bedingt durch die Corona-Pandemie aktuell leider nicht geben. Krefelds Planungsdezernent Marcus Beyer und Norbert Hudde, Fachbereichsleiter Stadtplanung, stellen die neuen Abschnitte jetzt als Videoformat auf der städtischen Website und in den Social-Media-Kanälen der Stadt vor. Sie haben in dieser Woche eine Tour auf den neuen Promenaden-Abschnitten unternommen und erklären nun auf digitalem Wege für alle Bürger die Highlights dieses zentralen Krefelder Nahmobilitätsprojektes.
In insgesamt 16 Teilabschnitte gliedert sich die Krefelder Promenade auf einer Länge von insgesamt 14,5 Kilometern von Forstwald bis Uerdingen.
Die Promenade kreuzt fünf Stadtteile und führt direkt am Hauptbahnhof vorbei. Sie hat die Funktion einer Freizeitroute, soll aber auch für den Berufsverkehr geeignet sein. Auf ehemaligen Gleisabschnitten der Deutschen Bahn AG und der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG sind nun rund vier Kilometer Asphaltradweg realisiert. Nach Fertigstellung werden laut Prognosen rund 25.000 Radfahrer die Trasse täglich nutzen.
Im Sommer 2020 waren die Abschnitte 8 und 9 von Zur Feuerwache bis Trift realisiert und zur Nutzung freigegeben worden. Die jetzt freigegebenen Abschnitte reichen von der Straße Weiden in Oppum bis Hausbend in Linn. Der Kommunalbetrieb Krefeld als bauausführendes Unternehmen hat die Abschnitte jetzt freigegeben. Zuletzt noch dort stehende Bauzäune sind inzwischen entfernt worden. 2,1 Kilometer sind die beiden Promenaden-Abschnitte Weiden bis östlich Glindholzstraße (1.100 Meter) und Glindholzstraße bis südliche Rheinbabenstraße (1.000 Meter) insgesamt lang. Im Februar 2019 hatte der Stadtrat den weiteren Ausbau der Promenade auf den Abschnitten 10 und 11 beschlossen. 3,5 Millionen Euro hat der Ausbau der beiden Abschnitte gekostet. Durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) beläuft sich die Förderung auf 90 Prozent.