Seit dem 1. Januar ist die neue Förderrichtlinie „go-inno“ in Kraft. Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) Kleine und Mittlere Unternehmen (KMUs) bei den Ausgaben für externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht darauf aufmerksam, dass die Förderung grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige möglich ist.
Die Förderrichtlinie wurde angepasst. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick: Die zu beratenden Unternehmen und die Beratungsunternehmen dürfen nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sein. Das Beratungsunternehmen muss Angaben des zu beratenden Unternehmens überprüfen. In das Fördermodul „Realisierungskonzept“ wurden Kreativworkshops und die Befähigung des zu beratenden Unternehmens zum Aus- und Aufbau eines Innovationsmanagements als zuwendungsfähige Beratungsleistungen neu aufgenommen. Das Modul „Projektmanagement“ ist entfallen. Zudem gibt es Änderungen in Bezug auf die Autorisierung und Nachweispflichten der Beratungsunternehmen.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie „go-inno“ und zu weiteren Förderprogrammen gibt es online unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/12104