Sonderförderprogramm für den Einzelhandel

Iserlohn. Die Corona-Pandemie hat den Einzelhandel und die Innenstädte schwer getroffen. Über Wochen lag das Geschäftsleben dort brach. Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Iserlohn (GfW) und das Stadtmarketing Iserlohn als Projektpartner des CityLab Südwestfalen informieren nun in einer gemeinsamen Pressemitteilung darüber, dass seit dem 24. Juni durch die NRW-Landesregierung ein Sonderförderprogramm für den Einzelhandel auf den Weg gebracht wurde. Mit dem vielversprechenden Titel „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – Sonderprogramm 2020“ soll der Handel auf dem Weg der Digitalisierung unterstützt werden.

„Inzwischen haben viele Händler erkannt, dass die Digitalisierung als Chance anzusehen ist, so lange man sie aktiv für sich selber nutzt und ideenreich mit möglichen Einsatzgebieten im eigenen Betrieb umgeht“, erklärt Thomas Junge, Geschäftsführer der GfW Iserlohn, seine Beobachtungen im Handel. Simone Korte vom Stadtmarketing ermutigt darüber hinaus die Händlerschaft dazu, sich aktiv mit dem Thema Digitalisierung und einem möglichen Einsatz in den Geschäften auseinander zu setzen: „Das neue Förderprogramm kann dabei sicherlich in finanzieller Hinsicht den Weg ebnen und seinen Teil dazu beitragen, dass unsere Innenstädte auch in Zukunft noch lebendige Orte sind. Auch wenn die Zeit der Antragsstellung recht knapp bemessen ist, so glauben wir, gibt es sicherlich den ein oder anderen, der schon konkrete Ideen zu dem Thema hat und von der Förderung profitieren könnte.“

Im Förderprogramm des Projektträgers heißt es dazu konkret:

„Der Projektaufruf richtet sich an stationäre Einzelhändler, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf-  oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Projekte müssen zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12 000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. Projektideen können ab sofort bis zum 30. Au-gust 2020 beim Projektträger Jülich eingereicht werden.“ (Quelle: Projektträger Jülich)