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Landesregierung
beschließt Umsetzung des Investitionspakets für Kommunen
NRW.
„Wir handeln schnell, damit das Investitionspaket
seine Ziele erreichen kann“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf
heute (26. Februar 2009) in Düsseldorf. Das nordrhein-westfälische
Kabinett hatte zuvor den „Gesetzentwurf zur Umsetzung des
Zukunftsinvestitionsgesetzes“ beschlossen, nachdem der Bundesrat
erst am Freitag vergangener Woche das zugrunde liegende Bundesgesetz
verabschiedet hat. „Wir brauchen jetzt einen kräftigen
Konjunkturimpuls als Antwort auf die Wirtschaftskrise“, so Wolf.
„Dank unseres kommunalfreundlichen Gesetzes können die Gelder
bald fließen.“
Für
Nordrhein-Westfalen stehen 2,84 Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket
II zur Verfügung.
Davon wird das Land 464 Millionen Euro in Hochschulen
investieren. Die übrigen 2,3 Milliarden werden an die Kommunen
weitergeleitet. „Mit dieser Quote von fast 84 Prozent ist
Nordrhein-Westfalen bundesweit vorbildlich“, sagte Wolf. Insgesamt
stehen den Kommunen damit 1,384 Milliarden Euro für Investitionen
in Kindergärten, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen und 996
Millionen Euro für die übrige kommunale Infrastruktur, davon 170
Millionen Euro für Krankenhäuser, zur Verfügung.
Die
Mittel sollen - so weit wie es das Bundesgesetz erlaubt - in einem
vereinfachten Verfahren abgerufen werden können. Bewilligungsbehörden
sowohl für die Kommunen als auch für die Krankenhäuser sind die
Bezirksregierungen. Auch finanzschwache Kommunen können von dem
Paket profitieren. Für Investitionen, die ausschließlich aus
Mitteln des Konjunkturpakets finanziert werden, gelten nicht die
Beschränkungen des Nothaushaltsrechts.
Das
Land richtet einen Sonderfonds ein, aus dem der Eigenanteil des
Landes und der Kommunen vorfinanziert wird. Die Rückzahlung des
kommunalen Anteils erfolgt über 10 Jahre gestreckt ab 2012.
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