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Verfassungsgericht:
Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl grundsätzlich zulässig
Innenminister Wolf: neuer Kommunalwahltermin 30.8.2009
NRW. „Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof
hat mit seiner heutigen Entscheidung bestätigt, dass es
verfassungsrechtlich zulässig ist, den Termin der Kommunalwahlen
mit dem der Europawahl zusammenzulegen“, sagte Innenminister Dr.
Ingo Wolf in Düsseldorf. Lediglich für das Wahljahr 2009 müsse
eine Zusammenlegung unterbleiben, weil nach Auffassung des
Verfassungsgerichtshofs der Zeitabstand zwischen der Kommunalwahl
und dem ersten Zusammentritt der neu gewählten Kommunalvertretungen
zu lang ist. „Wir hatten für die Zusammenlegung von Kommunal- und
Europawahl bereits in 2009 gute Gründe, die von namhaften
Verfassungsrechtlern und nun auch im Wesentlichen vom
Verfassungsgerichtshof bestätigt worden sind“, erklärte Wolf.
„Wir werden die Entscheidung des Gerichts respektieren und die
rechtlich notwendigen Schritte zur Festlegung des Wahltermins
unverzüglich einleiten“, so Wolf. „Wir haben uns jetzt für den
30.08.2009 als Wahltermin entschieden, um die Eigenständigkeit der
Kommunalwahlen sicherzustellen und zugleich unter Berücksichtigung
der Ferientermine eine gute Wahlbeteiligung zu ermöglichen. Wir
nähern uns mit der Festlegung des Wahltermins im August dem
künftig in der Jahresmitte gelegenen gemeinsamen Wahltermin von
Kommunal- und Europawahl. Ab 2014 wird in dann in
Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahl zusammen mit der Europawahl
durchgeführt werden“, erklärte der Innenminister abschließend.
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