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NRW & DEUTSCHLAND
Sonderprogramm Regionale Wirtschaftsförderung 2009: 

Über 150 Millionen Euro für Investitions-, Forschungs- 
und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen 
in strukturschwachen Gebieten des Landes

MAAS RHEIN. Mit insgesamt rund 154 Millionen Euro stehen in 2009 fast dreimal so viel Fördermittel für die Regionale Wirtschaftsförderung in den Fördergebieten der Bund - Länder - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GA) zur Verfügung als im vergangenen Jahr. In 2008 betrugen die GA-Mittel für Nordrhein-Westfalen rund 55 Millionen Euro. Die Fördermittel setzen sich zusammen aus den zusätzlichen 30 Millionen der Bundesregierung im Rahmen ihres Maßnahmenpaketes „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ sowie der Aufstockung durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen und der Rückzahlungen von Nokia in 2009 im Zusammenhang mit der Schließung des Bochumer Werkes.

Zu den Fördergebieten der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe gehören in Nordrhein-Westfalen die kreisfreien Städte Bielefeld, Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne und Mönchengladbach sowie die Kreise Heinsberg, Herford, Höxter, Lippe, Recklinghausen und Unna.

„Die neuen bzw. erweiterten Förderangebote ergänzen gerade in der gegenwärtigen Krisenzeit wirkungsvoll die bestehenden Förder­instrumente des Landes, wie Nachrangdarlehen und Bürgschaften“, erklärte Wirtschaftsministerin Christa Thoben dazu. Mit ihnen könnten die finanziellen Grundlagen für unternehmerisch notwendige Investitionen gefestigt werden. „Die Anreize sorgen auch für mehr Qualifizierung, Forschung und Entwicklung im Betrieb und tragen langfristig dazu bei, neue Marktchancen und damit auch mehr Wachstum und Beschäftigung zu erschließen“, so die Ministerin.

Die Fördermittel sollen Anreize für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft - vor allem im Bereich des Mittelstandes - schaffen. Gleichzeitig gilt es neue Entwicklungsprozesse in Unternehmen zu unterstützen, wie zum Beispiel arbeitsplatzsichernde Investitionen, die Aufhebung der Begrenzung der förderfähigen Investitionskosten sowie der erleichterte Zugang zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, Intensivberatungen und der Einstellung von Hochschulabsolventen. Auch die Mittel für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Betrieben werden verstärkt.

Die Landesregierung wird außerdem den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, wie den Lückenschluss im Breitbandnetz für die gewerbliche Wirtschaft oder im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, weiter intensivieren. Darüber hinaus wird es neue Förderangebote für die Regionen geben, etwa zur Bildung von Kompetenznetzwerken. Sie sollen ihnen angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Probleme, aber auch der sich abzeichnenden künftigen Herausforderungen, zum Beispiel im Zuge des demographischen Wandels, vorhandene Wachstums- und Beschäftigungspotenziale zu identifizieren und dafür Umsetzungsstrategien zu entwickeln und zu realisieren.

 
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