Sonderprogramm Regionale
Wirtschaftsförderung 2009:
Über 150 Millionen Euro für Investitions-, Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen
in strukturschwachen Gebieten des Landes
MAAS RHEIN. Mit
insgesamt rund 154 Millionen Euro stehen in 2009 fast dreimal
so viel Fördermittel für die Regionale Wirtschaftsförderung
in den Fördergebieten der Bund - Länder -
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“(GA) zur Verfügung als im vergangenen
Jahr. In 2008 betrugen die GA-Mittel für Nordrhein-Westfalen
rund 55 Millionen Euro. Die Fördermittel setzen sich zusammen
aus den zusätzlichen 30 Millionen der Bundesregierung im
Rahmen ihres Maßnahmenpaketes „Beschäftigungssicherung
durch Wachstumsstärkung“ sowie der Aufstockung durch Mittel
des Landes Nordrhein-Westfalen und der Rückzahlungen von
Nokia in 2009 im Zusammenhang mit der Schließung des Bochumer
Werkes.
Zu den Fördergebieten der
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe gehören in
Nordrhein-Westfalen die kreisfreien Städte Bielefeld, Bochum,
Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne
und Mönchengladbach sowie die Kreise Heinsberg, Herford,
Höxter, Lippe, Recklinghausen und Unna.
„Die neuen bzw. erweiterten
Förderangebote ergänzen gerade in der gegenwärtigen
Krisenzeit wirkungsvoll die bestehenden Förderinstrumente
des Landes, wie Nachrangdarlehen und Bürgschaften“,
erklärte Wirtschaftsministerin Christa Thoben dazu. Mit ihnen
könnten die finanziellen Grundlagen für unternehmerisch
notwendige Investitionen gefestigt werden. „Die Anreize
sorgen auch für mehr Qualifizierung, Forschung und
Entwicklung im Betrieb und tragen langfristig dazu bei, neue
Marktchancen und damit auch mehr Wachstum und Beschäftigung
zu erschließen“, so die Ministerin.
Die Fördermittel sollen
Anreize für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft
- vor allem im Bereich des Mittelstandes - schaffen.
Gleichzeitig gilt es neue Entwicklungsprozesse in Unternehmen
zu unterstützen, wie zum Beispiel arbeitsplatzsichernde
Investitionen, die Aufhebung der Begrenzung der
förderfähigen Investitionskosten sowie der erleichterte
Zugang zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen,
Intensivberatungen und der Einstellung von
Hochschulabsolventen. Auch die Mittel für Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben in Betrieben werden verstärkt.
Die Landesregierung wird
außerdem den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, wie
den Lückenschluss im Breitbandnetz für die gewerbliche
Wirtschaft oder im Bereich der beruflichen Aus- und
Weiterbildung, weiter intensivieren. Darüber hinaus wird es
neue Förderangebote für die Regionen geben, etwa zur Bildung
von Kompetenznetzwerken. Sie sollen ihnen angesichts der
aktuellen wirtschaftlichen Probleme, aber auch der sich
abzeichnenden künftigen Herausforderungen, zum Beispiel im
Zuge des demographischen Wandels, vorhandene Wachstums- und
Beschäftigungspotenziale zu identifizieren und dafür
Umsetzungsstrategien zu entwickeln und zu realisieren.
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