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Zahl
der Pkw-Neuzulassungen deutlich gestiegen
MG. Seit Einführung der Abwrackprämie herrscht nicht nur bei
den Autohäusern, sondern auch in der Kfz-Zulassungsstelle in der
Rheinstraße Hochbetrieb. Die Zahl der Neuzulassungen ist in den
beiden ersten Monaten des Jahres im Vergleich zu den Vorjahres-Monaten
deutlich gestiegen. Ein Trend, der sich vor allem bei den Zulassungen
von Kleinfahrzeugen bemerkbar macht. Während im Februar des Vorjahres
insgesamt 692 Neuzulassungen registriert wurden, waren es im
vergangenen Monat bereits 988 Fahrzeuge, die neu zugelassen wurden.
Einen deutlichen Aufwärtstrend verzeichnete die Zulassungsstelle vor
allem, nachdem die Abwrackprämie konkret in Aussicht gestellt wurde.
So ist die Zahl der Neuzulassungen von Januar auf Februar um 325
Fahrzeuge gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 30
Prozent.
Entsprechend gestiegen ist auch die Zahl der so genannten Außerbetriebsetzungen.
Hier wurden im Februar 1.920 Fahrzeuge gemeldet und im Januar 1.843.
Der Zulassungsstelle sind im Original der Fahrzeugschein und der
Fahrzeugbrief sowie das alte Kennzeichen vorzulegen. Um die Abwrackprämie
überhaupt beantragen zu können, ist ebenso der Verwertungsnachweis
vorzulegen. Zuständig für die Abwrackprämie ist die Bundesanstalt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bei der auch die Anträge auf
Gewährung der Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro gestellt werden müssen.
Hier liegen bis zum heutigen Tag bereits 201.469 Anträge vor.
Dem Antrag sind unbedingt die nachfolgend genannten Nachweise beizufügen:
- Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch
den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß
Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
- Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der
Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der
entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
- Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die
Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fahrzeugbrief).
- Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den
Erwerb des Neufahrzeugs.
- Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine
Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs
auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.
Für Altautos, die mindestens neun Jahre alt sind und verschrottet
werden, gibt es beim Kauf eines Neu- oder Jahreswagens die Prämie.
Voraussetzung: Der Käufer der Neuwagens und Halter des verschrotteten
Altwagens müssen identisch sein. Das Geld wird direkt vom BAFA an den
Fahrzeugkäufer ausgezahlt. Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn die
Zulassung eines neuen Autos vorgewiesen werden kann. Außerdem wird
ein Verwertungsnachweis des alten Autos und eine Bescheinigung über
die Verschrottung benötigt.
Derzeit sind in Mönchengladbach 153.829 Fahrzeuge zugelassen.
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